Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 22.01.2020 | BAU1/0003/20 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (ISEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2 – Reduktion - Durchführungszeitraum bis 2035 | VII/STR/65/0161/20 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt :
Der überarbeitete Entwurf (Anlage) der vorliegenden Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (ISEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2 – Reduktion Durchführungszeitraum bis 2035 wurde von den Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis genommen und gebilligt. https://www.zeitz.de/de/bauen__wohnen/isek-2035-20026065.html Für die in diesem Konzept der Stadt Zeitz genannten Projekte (Einzelmaßnahmen) sind im Rahmen der Möglichkeiten und in den genannten Prioritäten in den Förderprogrammen der Städtebauförderung die erforderlichen Städtebaufördermittel zu beantragen. Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.
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11.03.2020 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt :
Der überarbeitete Entwurf (Anlage) der vorliegenden Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (ISEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2 – Reduktion Durchführungszeitraum bis 2035 wurde von den Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis genommen und gebilligt. https://www.zeitz.de/de/bauen__wohnen/isek-2035-20026065.html Für die in diesem Konzept der Stadt Zeitz genannten Projekte (Einzelmaßnahmen) sind im Rahmen der Möglichkeiten und in den genannten Prioritäten in den Förderprogrammen der Städtebauförderung die erforderlichen Städtebaufördermittel zu beantragen. Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
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28.05.2020 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt :
Der überarbeitete Entwurf (Anlage) der vorliegenden Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (ISEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2 – Reduktion Durchführungszeitraum bis 2035 wurde von den Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis genommen und gebilligt. https://www.zeitz.de/de/bauen__wohnen/isek-2035-20026065.html Für die in diesem Konzept der Stadt Zeitz genannten Projekte (Einzelmaßnahmen) sind im Rahmen der Möglichkeiten und in den genannten Prioritäten in den Förderprogrammen der Städtebauförderung die erforderlichen Städtebaufördermittel zu beantragen. Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
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04.06.2020 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0161/0406/20: Der Stadtrat beschließt : Der überarbeitete Entwurf (Anlage) der vorliegenden Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (ISEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2 – Reduktion Durchführungszeitraum bis 2035 wurde von den Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis genommen und gebilligt. https://www.zeitz.de/de/bauen__wohnen/isek-2035-20026065.html Für die in diesem Konzept der Stadt Zeitz genannten Projekte (Einzelmaßnahmen) sind im Rahmen der Möglichkeiten und in den genannten Prioritäten in den Förderprogrammen der Städtebauförderung die erforderlichen Städtebaufördermittel zu beantragen. Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Annahme einer freiwilligen Zuwendung an die Stadt Zeitz | VII/STR/65/0157/20 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 87 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch „Photovoltaik Freiflächenanlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ | VII/STR/65/0158/20 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||||
N 10 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||
N 11 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 22.01.2020 | ||||||||||||||||||||
N 12 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0155/20 | |||||||||||||||||||
N 13 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0162/20 | |||||||||||||||||||
N 14 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0163/20 | |||||||||||||||||||
N 15 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||||
Ö 16 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 17 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||||
Ö 18 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||