Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 24.02.2021 | BAU/0018/21 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Information "Teepavillon" Abschlaggraben mündlich | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Kleingartenpachtzins | VII/STR/65/0316/20 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Erhöhung des Kleingartenpachtzinses von 0,065 €/m² und Jahr auf 0,10 €/m² und Jahr für die Kleingartenflächen im städtischen Eigentum ab 01.12.2021. Für nicht verpachtete Gärten in Rückbaugebieten nach dem Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz vom 22.02.2019 wird auf Antrag der Vereine kein Pachtzins erhoben. Die öffentlichen Wege und Plätze verbleiben pachtfrei.
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18.05.2021 - Ortschaftsrat Nonnewitz | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Erhöhung des Kleingartenpachtzinses von 0,065 €/m² und Jahr auf 0,10 €/m² und Jahr für die Kleingartenflächen im städtischen Eigentum ab 01.12.2021. Für nicht verpachtete Gärten in Rückbaugebieten nach dem Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz vom 22.02.2019 wird auf Antrag der Vereine kein Pachtzins erhoben. Die öffentlichen Wege und Plätze verbleiben pachtfrei.
Abstimmungsergebnis:
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25.05.2021 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 8 - zur Kenntnis genommen | |||||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
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25.05.2021 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
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02.06.2021 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Erhöhung des Kleingartenpachtzinses von 0,065 €/m² und Jahr auf 0,10 €/m² und Jahr für die Kleingartenflächen im städtischen Eigentum ab 01.12.2021. Für nicht verpachtete Gärten in Rückbaugebieten nach dem Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz vom 22.02.2019 wird auf Antrag der Vereine kein Pachtzins erhoben. Die öffentlichen Wege und Plätze verbleiben pachtfrei.
Abstimmungsergebnis:
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08.06.2021 - Ortschaftsrat Kayna | |||||||||||||||||||
Ö 9 - zur Kenntnis genommen | |||||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
(ein Mandat ist unbesetzt) |
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10.06.2021 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Erhöhung des Kleingartenpachtzinses von 0,065 €/m² und Jahr auf 0,10 €/m² und Jahr für die Kleingartenflächen im städtischen Eigentum ab 01.12.2021. Für nicht verpachtete Gärten in Rückbaugebieten nach dem Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz vom 22.02.2019 wird auf Antrag der Vereine kein Pachtzins erhoben. Die öffentlichen Wege und Plätze verbleiben pachtfrei.
Abstimmungsergebnis:
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22.07.2021 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Erhöhung des Kleingartenpachtzinses von 0,065 €/m² und Jahr auf 0,10 €/m² und Jahr für die Kleingartenflächen im städtischen Eigentum ab 01.12.2021. Für nicht verpachtete Gärten in Rückbaugebieten nach dem Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz vom 22.02.2019 wird auf Antrag der Vereine kein Pachtzins erhoben. Die öffentlichen Wege und Plätze verbleiben pachtfrei.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 - „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ - als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) | VII/STR/65/0385/21 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB Nr. 88 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“ | VII/STR/65/0386/21 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Goetheparkes in Zeitz | VII/STR/65/0390/21 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Änderung der Programme in der Städtebauförderung - Beschluss zur Übertragung von Aufgaben in den Fördergebieten an den Sanierungsträger | VII/STR/65/0394/21 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||
N 13 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 14 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 24.02.2021 | ||||||||||||||||||
N 15 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0388/21 | |||||||||||||||||
N 16 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||
Ö 17 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||
Ö 18 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 19 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||