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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 02.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 24.02.2021  
BAU/0018/21  
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Information "Teepavillon" Abschlaggraben mündlich      
Ö 7  
Kleingartenpachtzins  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0316/20  
Ö 8  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 - „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ - als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0385/21  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Zeitz „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“  als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)  wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 der Stadt Zeitz

„Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“   bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 - „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“ wird gebilligt.

 

 

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

   
    25.05.2021 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    02.06.2021 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Zeitz „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“  als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)  wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 der Stadt Zeitz

„Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“   bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 - „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“ wird gebilligt.

 

 

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    10.06.2021 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Zeitz „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“  als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)  wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 der Stadt Zeitz

„Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“   bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

  • Die Begründung (Anlage 5) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 - „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“ wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    17.06.2021 - Stadtrat Zeitz
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Zeitz „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“  als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)  wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 der Stadt Zeitz

„Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“   bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 - „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen“ wird gebilligt.

 

 

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 9  
Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB Nr. 88 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0386/21  
Ö 10  
Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Goetheparkes in Zeitz  
VII/STR/65/0390/21  
Ö 11  
Änderung der Programme in der Städtebauförderung - Beschluss zur Übertragung von Aufgaben in den Fördergebieten an den Sanierungsträger  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0394/21  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Anfragen sowie Informationen      
N 13     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 14     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 24.02.2021    
N 15     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0388/21  
N 16     Anfragen sowie Informationen    
Ö 17  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 18  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 19  
Schließung der Sitzung