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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 02.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 24.02.2021  
BAU/0018/21  
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Information "Teepavillon" Abschlaggraben mündlich      
Ö 7  
Kleingartenpachtzins  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0316/20  
Ö 8  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 - „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ - als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0385/21  
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB Nr. 88 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0386/21  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Geußnitzer Straße in der Gemarkung Zeitz, Flur 8, Flurstücke 161 und 606 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für die Erweiterung des Lidl-Marktes an der Geußnitzer Straße Ecke Käthe-Niederkirchner-Straße und die Errichtung eines Verkaufspavillons für Backwaren mit einer Verkaufsfläche von 60 m² sowie die langfristige Sicherung des Standortes mit all seinen Erweiterungen und einer maximal zulässigen Bruttogeschossfläche (BGF) von 2.350 m². Der Markt ist wichtiger Bestandteil der lokalen Nahversorgung, die Standortbindung ist demnach auch im Sinne der Stadt Zeitz.

 

  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

  • Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

  • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3  BauGB entsprechend.

 

  • Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

 

   
    02.06.2021 - Bauausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Geußnitzer Straße in der Gemarkung Zeitz, Flur 8, Flurstücke 161 und 606 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für die Erweiterung des Lidl-Marktes an der Geußnitzer Straße Ecke Käthe-Niederkirchner-Straße und die Errichtung eines Verkaufspavillons für Backwaren mit einer Verkaufsfläche von 60 m² sowie die langfristige Sicherung des Standortes mit all seinen Erweiterungen und einer maximal zulässigen Bruttogeschossfläche (BGF) von 2.350 m². Der Markt ist wichtiger Bestandteil der lokalen Nahversorgung, die Standortbindung ist demnach auch im Sinne der Stadt Zeitz.

 

  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

  • Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

  • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3  BauGB entsprechend.

 

  • Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    10.06.2021 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Geußnitzer Straße in der Gemarkung Zeitz, Flur 8, Flurstücke 161 und 606 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
  • Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für die Erweiterung des Lidl-Marktes an der Geußnitzer Straße Ecke Käthe-Niederkirchner-Straße und die Errichtung eines Verkaufspavillons für Backwaren mit einer Verkaufsfläche von 60 m² sowie die langfristige Sicherung des Standortes mit all seinen Erweiterungen und einer maximal zulässigen Bruttogeschossfläche (BGF) von 2.350 m². Der Markt ist wichtiger Bestandteil der lokalen Nahversorgung, die Standortbindung ist demnach auch im Sinne der Stadt Zeitz.
  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

  • Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
  • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3  BauGB entsprechend.

  • Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    17.06.2021 - Stadtrat Zeitz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Geußnitzer Straße in der Gemarkung Zeitz, Flur 8, Flurstücke 161 und 606 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für die Erweiterung des Lidl-Marktes an der Geußnitzer Straße Ecke Käthe-Niederkirchner-Straße und die Errichtung eines Verkaufspavillons für Backwaren mit einer Verkaufsfläche von 60 m² sowie die langfristige Sicherung des Standortes mit all seinen Erweiterungen und einer maximal zulässigen Bruttogeschossfläche (BGF) von 2.350 m². Der Markt ist wichtiger Bestandteil der lokalen Nahversorgung, die Standortbindung ist demnach auch im Sinne der Stadt Zeitz.

 

  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

  • Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

  • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3  BauGB entsprechend.

 

  • Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 10  
Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Goetheparkes in Zeitz  
VII/STR/65/0390/21  
Ö 11  
Änderung der Programme in der Städtebauförderung - Beschluss zur Übertragung von Aufgaben in den Fördergebieten an den Sanierungsträger  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0394/21  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Anfragen sowie Informationen      
N 13     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 14     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 24.02.2021    
N 15     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0388/21  
N 16     Anfragen sowie Informationen    
Ö 17  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 18  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 19  
Schließung der Sitzung