Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
Bezeichnung: |
Sitzung des Bauausschusses |
Gremium: |
Bauausschuss |
Datum: |
Mi, 02.06.2021 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
17:00 - 18:10 |
Raum: |
Friedenssaal |
Ort: |
Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 24.02.2021 |
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BAU/0018/21 |
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Ö 5 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 6 |
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Information "Teepavillon" Abschlaggraben
mündlich |
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Ö 7 |
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Kleingartenpachtzins |
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VII/STR/65/0316/20 |
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Ö 8 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 - „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ - als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
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VII/STR/65/0385/21 |
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Ö 9 |
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Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB Nr. 88 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“ |
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VII/STR/65/0386/21 |
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VORLAGE |
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Der Stadtrat beschließt: - Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Geußnitzer Straße in der Gemarkung Zeitz, Flur 8, Flurstücke 161 und 606 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für die Erweiterung des Lidl-Marktes an der Geußnitzer Straße Ecke Käthe-Niederkirchner-Straße und die Errichtung eines Verkaufspavillons für Backwaren mit einer Verkaufsfläche von 60 m² sowie die langfristige Sicherung des Standortes mit all seinen Erweiterungen und einer maximal zulässigen Bruttogeschossfläche (BGF) von 2.350 m². Der Markt ist wichtiger Bestandteil der lokalen Nahversorgung, die Standortbindung ist demnach auch im Sinne der Stadt Zeitz.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann. - Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.
Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend. - Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
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02.06.2021 - Bauausschuss |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Geußnitzer Straße in der Gemarkung Zeitz, Flur 8, Flurstücke 161 und 606 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für die Erweiterung des Lidl-Marktes an der Geußnitzer Straße Ecke Käthe-Niederkirchner-Straße und die Errichtung eines Verkaufspavillons für Backwaren mit einer Verkaufsfläche von 60 m² sowie die langfristige Sicherung des Standortes mit all seinen Erweiterungen und einer maximal zulässigen Bruttogeschossfläche (BGF) von 2.350 m². Der Markt ist wichtiger Bestandteil der lokalen Nahversorgung, die Standortbindung ist demnach auch im Sinne der Stadt Zeitz.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann. - Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.
Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend. - Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 | davon anwesend: | 6 | Ja-Stimmen: | 5 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 1 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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10.06.2021 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Geußnitzer Straße in der Gemarkung Zeitz, Flur 8, Flurstücke 161 und 606 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für die Erweiterung des Lidl-Marktes an der Geußnitzer Straße Ecke Käthe-Niederkirchner-Straße und die Errichtung eines Verkaufspavillons für Backwaren mit einer Verkaufsfläche von 60 m² sowie die langfristige Sicherung des Standortes mit all seinen Erweiterungen und einer maximal zulässigen Bruttogeschossfläche (BGF) von 2.350 m². Der Markt ist wichtiger Bestandteil der lokalen Nahversorgung, die Standortbindung ist demnach auch im Sinne der Stadt Zeitz.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann. - Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.
Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend. - Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 | davon anwesend: | 12 | Ja-Stimmen: | 8 | Nein-Stimmen: | 1 | Stimmenthaltungen: | 3 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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17.06.2021 - Stadtrat Zeitz |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Geußnitzer Straße in der Gemarkung Zeitz, Flur 8, Flurstücke 161 und 606 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für die Erweiterung des Lidl-Marktes an der Geußnitzer Straße Ecke Käthe-Niederkirchner-Straße und die Errichtung eines Verkaufspavillons für Backwaren mit einer Verkaufsfläche von 60 m² sowie die langfristige Sicherung des Standortes mit all seinen Erweiterungen und einer maximal zulässigen Bruttogeschossfläche (BGF) von 2.350 m². Der Markt ist wichtiger Bestandteil der lokalen Nahversorgung, die Standortbindung ist demnach auch im Sinne der Stadt Zeitz.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann. - Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.
Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend. - Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 | davon anwesend: | 23 | Ja-Stimmen: | 17 | Nein-Stimmen: | 6 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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Ö 10 |
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Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Goetheparkes in Zeitz |
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VII/STR/65/0390/21 |
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Ö 11 |
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Änderung der Programme in der Städtebauförderung - Beschluss zur Übertragung von Aufgaben in den Fördergebieten an den Sanierungsträger
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VII/STR/65/0394/21 |
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Ö 12 |
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Anfragen sowie Informationen |
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N 13 |
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Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
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N 14 |
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Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 24.02.2021 |
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N 15 |
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Vergabe von Planungsleistungen |
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VII/STR/65/0388/21 |
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N 16 |
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Anfragen sowie Informationen |
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Ö 17 |
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Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit |
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Ö 18 |
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Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
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Ö 19 |
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Schließung der Sitzung |
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