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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 21.12.2022 |
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STR/0055/22 |
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Ö 4 |
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Anpassung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2022 |
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Ö 5 |
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Ehrungen Stadträte und Ortschaftsratsmitglieder |
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Ö 6 |
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Beauftragung und Berufung Ortswehrleiter |
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VII/STR/BM/0751/22 |
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Ö 7 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 8 |
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Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse |
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Ö 9 |
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Vorstellung Projekt ZeNaTra durch Claudia Siebeck (mündlich) |
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Ö 10 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren |
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VII/STR/65/0761/22 |
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VORLAGE |
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Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) wird der Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz – der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B, Lage- und Entwässerungsplan, Freiflächengestaltungsplan Anlage 5; Ansichten, Anlage 6; Schnitte, Anlage 7; Erdgeschoss, Anlage 8) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 9) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
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10.01.2023 - Ortschaftsrat Würchwitz |
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Ö 7 - zur Kenntnis genommen |
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Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 | davon anwesend: | 4 | Ja-Stimmen: | 4 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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11.01.2023 - Bauausschuss |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 | davon anwesend: | 4 | Ja-Stimmen: | 4 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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19.01.2023 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) wird der Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz – der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B, Lage- und Entwässerungsplan, Freiflächengestaltungsplan Anlage 5; Ansichten, Anlage 6; Schnitte, Anlage 7; Erdgeschoss, Anlage 8) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 9) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 | davon anwesend: | 8 | Ja-Stimmen: | 8 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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26.01.2023 - Stadtrat Zeitz |
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Ö 10 - |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) wird der Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz – der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B, Lage- und Entwässerungsplan, Freiflächengestaltungsplan Anlage 5; Ansichten, Anlage 6; Schnitte, Anlage 7; Erdgeschoss, Anlage 8) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 9) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 | 2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt | | davon anwesend: | 25 | Ja-Stimmen: | 25 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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Ö 11 |
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Neubenennung Mitglieder Seniorenbeirat für Ausschüsse des Stadtrates |
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VII/STR/15/0752/22 |
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Ö 12 |
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Information zum Sachverhalt Energiesparmaßnahmen |
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Ö 13 |
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Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters |
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N 14 |
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Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
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N 15 |
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Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2022 |
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N 16 |
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Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters |
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N 17 |
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Zeitzer Adventsmarkt 2023 und 2024 |
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VII/STR/32/0766/22 |
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N 18 |
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Aktualisierung Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für Schmutzwasser |
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VII/STR/75/0726/22 |
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N 19 |
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Abschluss Mietvertrag Kramerstraße 2, 06712 Zeitz |
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VII/STR/75/0775/23 |
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N 20 |
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Abschluss eines Vergleiches zwischen dem AZV Weiße Elster-Hasselbach/Thierbach und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz zur Beendigung des Rechtsstreits über die anzurechnenden kapitalgebundenen Kosten des Zentralklärwerkes und der Nachkalkulation der Betriebskosten 2009-2020 |
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VII/STR/75/0776/23 |
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N 21 |
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Information über anhängige Rechtsstreitigkeiten |
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VII/STR/BM/0780/23 |
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N 22 |
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Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters |
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Ö 23 |
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Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit |
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Ö 24 |
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Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
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Ö 25 |
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Schließung der Sitzung |
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