Inhalt

Tagesordnung - Sitzung des Stadtrates Zeitz  

Bezeichnung: Sitzung des Stadtrates Zeitz
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 26.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:46
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Anlagen:
Anfragen Stadtrat_FB Techn.Zeitz
Anlage Strom- und Heizkosten

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 21.12.2022  
STR/0055/22  
Ö 4  
Anpassung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2022      
Ö 5  
Ehrungen Stadträte und Ortschaftsratsmitglieder      
Ö 6  
Beauftragung und Berufung Ortswehrleiter  
VII/STR/BM/0751/22  
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse      
Ö 9  
Vorstellung Projekt ZeNaTra durch Claudia Siebeck (mündlich)      
Ö 10  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0761/22  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) wird der Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Zeitz Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B, Lage- und Entwässerungsplan, Freiflächengestaltungsplan Anlage 5; Ansichten, Anlage 6; Schnitte, Anlage 7; Erdgeschoss, Anlage 8) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 9) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

   
    10.01.2023 - Ortschaftsrat Würchwitz
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
   

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    11.01.2023 - Bauausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    19.01.2023 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) wird der Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B, Lage- und Entwässerungsplan, Freiflächengestaltungsplan Anlage 5; Ansichten, Anlage 6; Schnitte, Anlage 7; Erdgeschoss, Anlage 8) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 9) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    26.01.2023 - Stadtrat Zeitz
    Ö 10 - 
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) wird der Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B, Lage- und Entwässerungsplan, Freiflächengestaltungsplan Anlage 5; Ansichten, Anlage 6; Schnitte, Anlage 7; Erdgeschoss, Anlage 8) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 9) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

25

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 11     Neubenennung Mitglieder Seniorenbeirat für Ausschüsse des Stadtrates   VII/STR/15/0752/22  
Ö 12  
Information zum Sachverhalt Energiesparmaßnahmen      
Ö 13  
Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters      
N 14     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 15     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 15.09.2022    
N 16     Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters    
N 17     Zeitzer Adventsmarkt 2023 und 2024   VII/STR/32/0766/22  
N 18     Aktualisierung Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für Schmutzwasser   VII/STR/75/0726/22  
N 19     Abschluss Mietvertrag Kramerstraße 2, 06712 Zeitz   VII/STR/75/0775/23  
N 20     Abschluss eines Vergleiches zwischen dem AZV Weiße Elster-Hasselbach/Thierbach und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz zur Beendigung des Rechtsstreits über die anzurechnenden kapitalgebundenen Kosten des Zentralklärwerkes und der Nachkalkulation der Betriebskosten 2009-2020   VII/STR/75/0776/23  
N 21     Information über anhängige Rechtsstreitigkeiten   VII/STR/BM/0780/23  
N 22     Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters    
Ö 23  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 24  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 25  
Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Anfragen Stadtrat_FB Techn.Zeitz (117 KB)    
Anlage 3 3 Anlage Strom- und Heizkosten (442 KB)