Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 54 - Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg II ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 22.04.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0208/10 Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 54 - Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg II ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | Bezüglich: |
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Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 „Wochenendhaus
im Bereich Gartenanlage Zangenberg II“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung
gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und
Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 12 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 BauO LSA vom
20.12.2005 (GVBl. LSA 2005, S. 769) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Nr. 54 „Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg II“ bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit baugestalterischen
Festsetzungen gemäß § 85 BauO LSA als Satzung beschlossen.
- Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 54 „Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg II“
wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 12
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0