Vorlage - V/STR/65/0538/11
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Der Stadtrat beschließt:
Der Aufstellungsbeschluss des einfachen Bebauungsplanes Nr. 15 “Kalktor/Altenburger Straße/Röntgenstraße“ wird aufgehoben
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: | § 1 (8) i.V.m. § 2, Baugesetzbuch (Baugesetzbuch)
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bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss Nr. 200/92
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aufzuhebende Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss Nr. 200/92
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Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zeitz hat in ihrer Sitzung am 21.10.1992 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 “Kalktor/Altenburger Straße/Röntgenstraße“ gefasst.
Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes war der Rückbau des Pionierhauses sowie der geplante Neubau des Krankenhauses an anderer Stelle und der damit verbundene drohende Leerstand des „alten“ Krankenhauses.
Ziel des Bebauungsplanes war das, in der Anlage dargestellte Gebiet, entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als Mischgebiet zu entwickeln.
In der Folgezeit wurde der Bereich des ehemaligen Pionierhauses neu gestaltet. Das „alte“ Krankenhaus wurde einer neuen Nutzung zugeführt, Parkplätze und das Umfeld neu angelegt. Die Stiftung Seniorenhilfe Zeitz erweiterte ihren vorhandenen Standort durch An- und Neubau und gestaltete ebenfalls das dazugehörige Gelände neu.
Aus v.g. Gründen besteht keine städtebauliche Notwendigkeit mehr, die Überplanung des Gebietes zwischen Kalktor, Altenburger Straße und Röntgenstraße durch ein Bauleitverfahren voranzutreiben. Der Aufstellungsbeschluss ist aufzuheben und das Verfahren ist einzustellen.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | BPlan15 (137 KB) | |||
2 | Übers_Bplan15 (597 KB) |
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