Inhalt

Vorlage - V/STR/65/0538/11  

Betreff: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 15 “Kalktor/Altenburger Straße/Röntgenstraße“
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
25.05.2011 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.06.2011 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
07.07.2011 
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0538/11)
Anlagen:
BPlan15
Übers_Bplan15

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Aufstellungsbeschluss des einfachen Bebauungsplanes Nr. 15 “Kalktor/Altenburger Straße/Röntgenstraße“ wird aufgehoben

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 1 (8) i.V.m. § 2, Baugesetzbuch (Baugesetzbuch)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss Nr. 200/92

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss Nr. 200/92

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zeitz hat in ihrer Sitzung am 21.10.1992 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 “Kalktor/Altenburger Straße/Röntgenstraße“ gefasst.

 

Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes war der Rückbau des Pionierhauses sowie der geplante Neubau des Krankenhauses an anderer Stelle und der damit verbundene drohende Leerstand des „alten“  Krankenhauses.

Ziel des Bebauungsplanes war das, in der Anlage dargestellte Gebiet, entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als Mischgebiet zu entwickeln.

 

In der Folgezeit wurde der Bereich des ehemaligen Pionierhauses neu gestaltet. Das „alte“  Krankenhaus wurde einer neuen Nutzung zugeführt, Parkplätze und das Umfeld neu angelegt. Die Stiftung Seniorenhilfe Zeitz erweiterte ihren vorhandenen Standort durch An- und Neubau und gestaltete ebenfalls das dazugehörige Gelände neu.

 

Aus v.g. Gründen besteht keine städtebauliche Notwendigkeit mehr, die Überplanung des Gebietes zwischen Kalktor, Altenburger Straße und Röntgenstraße durch ein Bauleitverfahren voranzutreiben. Der Aufstellungsbeschluss ist aufzuheben und das Verfahren ist einzustellen.

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BPlan15 (137 KB)    
Anlage 2 2 Übers_Bplan15 (597 KB)    
Stammbaum:
V/STR/65/0538/11   Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 15 “Kalktor/Altenburger Straße/Röntgenstraße“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung   Fachbereich Technisches Zeitz   Beschlussvorlage Stadt Zeitz
V/STR/65/0539/11   Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des einfachen Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Friedensstraße/Rosenweg“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung   Fachbereich Technisches Zeitz   Beschlussvorlage Stadt Zeitz
V/STR/65/0541/11   Beendung des Bauleitverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 24 „Geußnitzer Straße“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung   Fachbereich Technisches Zeitz   Beschlussvorlage Stadt Zeitz