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Vorlage - V/STR/65/0539/11  

Betreff: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des einfachen Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Friedensstraße/Rosenweg“
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Bezüglich:
V/STR/65/0538/11
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
25.05.2011 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.06.2011 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
07.07.2011 
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0539/11)
Anlagen:
BPlan27
Übers_Bplan27

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Aufstellungsbeschluss des einfachen Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Friedensstraße/Rosenweg“  wird aufgehoben.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 1 (8) i.V.m. § 2, Baugesetzbuch (Baugesetzbuch)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss Nr. II/0319/1412/95

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss Nr. II/0319/1412/95

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 14.12.1995 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Friedensstraße/Rosenweg“ gefasst.

 

Ziel des Bebauungsplanes war eine geordnete Erschließung der einzelnen Grundstücke über den Rosenweg.

 

Anlass dazu gab das unerlaubte Überfahren und Parken auf der, entlang der Friedensstraße vorhandenen, Grünfläche. Ebenso trat eine ständige Behinderung durch ungeordnetes Parken im Rosenweg ein. Die Beseitigung dieser unhaltbaren Zustände sollte durch die Schaffung einer geordneten, hinteren Erschließung über den Rosenweg erfolgen. Es sollte die  Möglichkeit der Zufahrt und das Parken zu und auf den einzelnen Grundstücken im hinteren Bereich geschaffen werden. Gemeinsam mit dem damaligen Eigentümer (Eisenbahn Wohnungsgesellschaft) sollte dieses Planziel realisiert werden. Leider konnte in ihm kein Partner gefunden werden. Somit wurde die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes ausgesetzt.

 

In der Folgezeit wurden die Grundstücke einzelnen veräußert. Die neuen Eigentümer waren sehr an einer Neuregelung der Erschließung interessiert. Diese erfolgte auf privatrechtlicher Basis. Im Ergebnis wurden damit sowohl den städtebaulichen Zielen entsprochen, als auch die Zufahrts- und Parkproblematik der einzelnen Grundstücke gelöst.

 

Aus v.g. Gründen besteht keine städtebauliche Notwendigkeit mehr, die Überplanung des Gebietes im Bereich des Rosenweges durch ein Bauleitverfahren voranzutreiben. Der Aufstellungsbeschluss ist aufzuheben und somit das Verfahren einzustellen.

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BPlan27 (88 KB)    
Anlage 2 2 Übers_Bplan27 (597 KB)    
Stammbaum:
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