Vorlage - V/STR/65/0541/11
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Der Stadtrat beschließt:
Der Aufstellungsbeschluss Nr. 127/94 und der Geltungsbereichsänderungsbeschluss Nr. II/0913/2904/99 des Bebauungsplanes Nr. 24 „Geußnitzer Straße“ werden aufgehoben.
Das Bauleitverfahren Nr. 24 „Geußnitzer Straße“ wird eingestellt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: | § 1 (8) i.V.m. § 2, Baugesetzbuch (Baugesetzbuch)
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bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss Nr. 127/94 Änderung des Geltungsbereiches Nr. II/0913/2904/99
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aufzuhebende Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss Nr. 127/94 Änderung des Geltungsbereiches Nr. II/0913/2904/99
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Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 9. 6. 1994 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Geußnitzer Straße“ gefasst.
Ziel des Bebauungsplanes war eine Aufwertung des Kreuzungsbereiches am ehemaligen Wasserturm in Zeitz und eine städtebauliche Lösung zur Abrundung der Eingangssituation zum Neubaugebiet Zeitz Ost.
Zwischenzeitlich hatte ein privater Investor das Flurstück 97 der Flur 9 erworben und eine Firma hat sich dort angesiedelt. Aus diesem Grund wurde der Beschluss zur Geltungsbereichsverkleinerung am 29. 4. 1999 durch den Stadtrat gefasst. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz und umgebenden Gemeinden ist das verbleibende Flurstück 99 der Flur 9 als Mischbaufläche ausgewiesen. Eine mögliche partielle Bebauung sollte über die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 (1) Baugesetzbuch geregelt werden.
Aus v.g. Gründen besteht keine städtebauliche Notwendigkeit mehr, die Überplanung des o. g. Flurstückes durch ein Bauleitverfahren voranzutreiben. Der Aufstellungsbeschluss und der Geltungsbereichsänderungsbeschluss sind aufzuheben und somit das Verfahren einzustellen.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | BPlan24 (63 KB) | |||
2 | Übers_Bplan27 (597 KB) |
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