Schiedsstelle der Stadt Zeitz
In Sachsen-Anhalt ist die Durchführung eines Einigungsversuchs vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle (Schiedsstelle) in bestimmten Rechtsstreitigkeiten seit dem 1. Juli 2001 gesetzlich vorgeschrieben. Eine Klage kann in diesen Fällen nur dann bei Gericht eingereicht werden, wenn nachgewiesen wird, dass eine Schlichtung erfolglos durchgeführt wurde.
Wurde das Schlichtungsverfahren erfolgreich durchgeführt, wird eine Einigung zwischen beiden Parteien erzielt (Vergleich), die in den meisten Fällen auch von Dauer ist. In bestimmten Fällen sind Schiedsverfahren dem Gerichtsverfahren sogar zwingend vorgeschaltet. Solche Privatklagesachen sind unter anderem:
- Beleidigung,
- Körperverletzung,
- Sachbeschädigung,
- Hausfriedensbruch,
- Bedrohung,
- Verletzung des Briefgeheimnisses oder
- die meisten Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Die Aufgaben der Schiedsstelle nehmen Schiedspersonen wahr. Diese werden vom Stadtrat für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Die Schiedsstellen der Stadt Zeitz sind mit folgenden Schiedspersonen besetzt:
Schiedsstelle I (innerstädtischer Bereich der Stadt Zeitz) Frau Angela Süß
Schiedsstelle II (Ortsteile der Stadt Zeitz) Frau Sylvia-Maria Borowski