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Wahlausschuss beschließt Zulassung aller Kandidaten zur Stadtrats- und Ortschaftsratswahl in Zeitz am 9. Juni 2024

Pressemitteilung der Stadt Zeitz vom 12.04.2024

In Zeitz gibt es derzeitig ca. 22.400 Wahlberechtigte, die am 09. Juni 2024 dazu aufgerufen sind, wählen zu gehen. Neben Europa- und Kreistagswahl finden an diesem Tag auch die Stadtrats- und Ortschaftsratswahl statt. Bis zum 2. April, 18 Uhr konnten sich alle, die durch eigenes Engagement dazu beitragen wollen, über die Entwicklung in der Stadt Zeitz und den Ortschaften mitzuentscheiden, als Kandidat zur Wahl aufstellen lassen.

Die Frist ist abgelaufen und nach Prüfung der Unterlagen kam am Donnerstag, den 11. April 2024 der Wahlausschuss, bestehend aus den Beisitzern Kati Dietzschold, Regina Bayer, Karin Janusch und Serene Reyes-Fuentes sowie dem stellvertretendem Wahlleiter Dirk Gräsel und Bürgermeisterin Kathrin Weber, zugleich Wahlleiterin zusammen, um über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber zu entscheiden. Nach Prüfung der eingegangenen Unterlagen bestätigte der Wahlausschuss in seiner heutigen Sitzung die Zulassung aller Bewerberinnen und Bewerber. Die Liste der bestätigten Wahlvorschläge für den Stadtrat der Stadt Zeitz sowie für die Ortschaftsräte finden Sie unter

https://www.zeitz.de/Bekanntmachungen

Die rund 22.400 Wahlberechtigten können am Wahltag ihre Stimme in einem der 26 Wahllokale der Stadt Zeitz abgeben und dabei Ihre Favoriten für die kommenden 5 Jahre wählen. Wahlberechtigt ist jeder, der am 09. Juni 2024 mindesten 16 Jahre alt ist, Deutscher Staatsbürger oder Bürger eines EU-Staates ist und mindestens drei Monate vor der Wahl mit seinem Hauptwohnsitz in Zeitz gemeldet ist.

Alle Wahlberechtigten sollten bis spätestens 19 Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, dann bittet das Wahlbüro darum, dass Sie sich unter wahl@stadt-zeitz.de melden, so dass der Sachverhalt schnellstmöglich geklärt werden kann. Wer seine Stimme am Tag der Wahl abgeben möchte, aber verhindert ist, kann seine Stimmrecht auch per Briefwahl wahrnehmen. Die Briefwahlunterlagen können Sie mit Wahlbenachrichtigung beantragen. Hierfür müssen Sie die Rückseite des Schreibens ausgefüllt an das Wahlbüro übersenden oder im Rathaus der Stadt Zeitz abgeben.

Autor: Lars Werner, Pressesprecher, 12.04.2024 
Quelle: Stadt Zeitz