Als versicherte Person die Künstlersozialkasse für eine Auskunft, Beratung oder Anliegensklärung kontaktieren
Teaser
Wenn Sie als versicherte Person in der Künstlersozialversicherung eine Frage oder ein Anliegen im Zusammenhang mit Ihrer Versicherungspflicht haben, können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
Volltext
Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zu Ihrer Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Sie können:
- Fragen zu Ihrer aktuellen Versicherungspflicht klären,
- Informationen einholen,
- Unterlagen nachreichen,
- Anträge stellen.
Darüber hinaus klärt die Künstlersozialkasse Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf.
Voraussetzungen
- Sie sind aktuell in der Künstlersozialversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllte Online-Mitteilung oder formlose Mitteilung
- Welche Unterlagen gegebenenfalls darüber hinaus einzureichen sind, hängt von Ihrem Anliegen ab.
Frist
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen am besten zeitnah an die Künstlersozialkasse. Anfragen der Künstlersozialkasse beantworten Sie bitte immer innerhalb der dort angegebenen Antwortfrist. Verspätete Antworten können für Sie zu rechtlichen Nachteilen führen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Nicht alle Mitteilungen haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Verfahrensablauf
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument, um sich anzumelden.
- Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um die Online-Mitteilung auszufüllen. Stellen Sie einen Befreiungsantrag, kann das Ausfüllen auch mehr Zeit in Anspruch nehmen (ungefähr 30 Minuten).
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite wählen Sie die Art Ihrer Mitteilung aus.
- Anschließend können Sie die erforderlichen Angaben für Ihr Anliegen machen und gegebenenfalls weitere Unterlagen hochladen.
Mitteilung per Post:
- Teilen Sie uns Ihr Anliegen formlos mit.
- Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Sollten Sie eine Anfrage der Künstlersozialkasse erhalten haben, nutzen Sie bitte den gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Antwortbogen.
- Sollten Sie einen Befreiungsantrag stellen wollen, füllen Sie bitte ergänzend den PDF-Antrag "Befreiung von der gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung" aus.
- Fügen Sie ergänzende beziehungsweise die angeforderten Unterlagen bei.
- Unterschreiben Sie Ihre Mitteilung und auch die gegebenenfalls beizufügenden Formulare und schicken alles an die Künstlersozialkasse.
Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben und beantwortet Ihnen Ihr Anliegen per Post.
Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.
Mitteilung per Telefon:
- Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
- Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihr Anliegen mit.
- Die Künstlersozialkasse wird versuchen, Ihre Fragen im Verlauf des Gesprächs zu beantworten und die notwendigen Schritte zu besprechen.
-
Sollte eine direkte Antwort auf Ihre Fragen nicht möglich sein, werden Sie entweder zurückgerufen oder Sie erhalten die fehlenden Informationen per Post.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Urheber
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung