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Anerkennung als Hufbeschlagschmied beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).

Voraussetzungen

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung,
  • mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
    • Sie müssen in einem Betrieb gearbeitet haben, der mindestens 3 Jahre das Gewerbe betreibt
  • eine erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge und
  • die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit

Gebühren

EUR 30,00 bis EUR 45,00

Frist

Die Tätigkeit darf erst nach Anerkennung durch die zuständige Behörde ausgeübt werden.

Rechtsgrundlage(n)