Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Teil-66-Lizenz beantragen
Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Gebühren
- Für die Ausstellung einer Lizenz bei Neubeantragung oder Änderung fällt eine Gebühr an.
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Gebühr: Mindestens 14455,00 EUR, höchstens 100,00 EUR. (Vorkasse: nein) - Für die Ausstellung einer Zweitschrift fällt eine Gebühr an.
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Gebühr: 35,00 EUR (Vorkasse: nein) - Für die Verlängerung oder Erneuerung der Gültigkeit fällt eine Gebühr an.
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Gebühr: 14455,00 EUR (Vorkasse: nein) - Für die Antragsprüfung zur Ersterteilung einer Lizenz fällt eine von der Kategorie abhängige Gebühr an.
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Gebühr: Mindestens 150,00 EUR, höchstens 270,00 EUR. (Vorkasse: nein) - Für die Antragsprüfung zu Erweiterungen um Kategorieberechtigungen fällt eine Gebühr an. Der Kostenrahmen beträgt 50 bis 100 Prozent der Gebühren zur Ersterteilung.
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Gebühr: Mindestens 20,00 EUR, höchstens 100,00 EUR. (Vorkasse: nein) - Für die Antragsprüfung zur Erteilung von Luftfahrzeugmusterberechtigungen fällt eine Gebühr an, je Muster oder je Gruppenberechtigung.
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Gebühr: Mindestens 130,00 EUR, höchstens 600,00 EUR. (Vorkasse: nein) - Für die Löschung von eingetragenen Einschränkungen zur kategoriebezogene Grundwissensergänzung fällt eine Gebühr an.
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Gebühr: Mindestens 75,00 EUR, höchstens 120,00 EUR. (Vorkasse: nein) - Für die Löschung von eingetragenen Einschränkungen fällt eine auf das Luftfahrzeug musterbezogene Gebühr an. Der Kostenrahmen beträgt 50 Prozent der jeweiligen musterbezogenen Ersterteilungsgebühr.
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Gebühr: Mindestens 20,00 EUR, höchstens 100,00 EUR. (Vorkasse: nein) - Für die Löschung von eingetragenen Einschränkungen fällt eine Gebühr an: 150,00 EUR je Bauweise, jedoch höchstens 600,00 EUR bei gemeinsamer Beantragung der Löschung über mehrere Bauweisen.
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Abgabe: Mindestens 150,00 EUR, höchstens 600,00 EUR. (Vorkasse: nein) - Für die Löschung der Einschränkung zur Druckkabine fällt eine Gebühr an.
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Abgabe: 150,00 EUR (Vorkasse: nein)
Bearbeitungsdauer
- 1 — 3 Monat(e)
- Die Bearbeitung richtet sich danach, wie schnell die erforderlichen Informationen und gegebenenfalls Unterlagen von der antragstellenden Person an das Luftfahrt-Bundesamt übermittelt werden können. Die Erteilung der neuen Teil-66-Lizenz im Original an sich erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Monaten nach der Antragstellung. Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.