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Approbation als Arzt oder Ärztin beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die höherwertige Berufszulassung dar.
 
Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland, auf die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes beziehen.

 

Zuständige Stelle

Zuständig für die Erteilung von Approbationen in Sachsen-Anhalt ist das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

  • Erfolgreich abgeschlossenes Studium in SachsenAnhalt
  • Oder nach Absolvieren der Ausbildung im Ausland einen gleichwertigen Ausbildungsstand sowie die persönliche Eignung

Erforderliche Unterlagen

Beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe können Sie eine Übersicht der für die Approbationserteilung erforderlichen Unterlagen anfordern.

Gebühren (Kosten)

EUR 120 bis 265.

Hinzu kommen Kosten für die Zustellung der Approbation.

Fristen

Keine.

Hinweis: Der Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung, bei einem Medizinstudium im Inland, muss der von der nach Landesrecht zuständigen Stelle bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni zugegangen sein.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen nach maximal einem Monat, dass Ihr Antrag und Ihre Unterlagen angekommen sind. Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maximal 3 Monate.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Weitere Informationen

Wenn Sie bereits einen Berufsabschluss als Ärztin oder Arzt im Ausland erworben haben, finden Sie weitere Informationen auf den Seiten des Bundes.


 Wenn Sie im Ausland den Beruf eines Arztes, Zahnarztes, Apothekers, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausüben möchten, wird in der Regel ein "Certificate of Good Standing" benötigt. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Sachsen-Anhalt tätig waren.