Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.
Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse vor allem von den beurkundenden Stellen (z. B. Notare) Grundstückskauf- und -tauschverträge und werten diese aus.
Aus der Kaufpreissammlung können u. a. Vergleichspreise bestimmt werden, die zur Ermittlung von Vergleichswerten im Vergleichswertverfahren herangezogen werden.
Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können Sie auf Antrag erhalten, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Zuständige Stelle
Der GRUNDSTÜCKSMARKTBERICHT Sachsen-Anhalt wird im Geoshop des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) zum kostenpflichtigen Download angeboten.
Gebühren (Kosten)
Die Auskunftserteilung aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach landesrechtlichen Vorschriften und können bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses erfragt werden.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
keine