Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen
Aktualisierung dieser Dienstleistung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
diese Dienstleistung befindet sich derzeit in Überarbeitung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle.
17.05.2023
Allgemeine Informationen
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.