Vorbescheid beantragen
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvor-habens haben und noch keinen Bauantrag eingereicht haben, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.
Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob Sie Ihr Bau-vorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück verwirklichen dürfen.
In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar, dass eine eindeutige Antwort möglich ist.
Sie erhalten dann einen Bauvorbescheid zu Ihrer Frage.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt. Das sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte Stendal, Köthen, Naumburg, Zeitz und Weißenfels.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf einen Bauvorbescheid
- Je nach Fragestellung werden weitere Unterlagen benötigt (z. B. Lageplan oder Bauentwurfsskizze)
- Alle notwendigen Anträge und Anlagen finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Infrastruktur und Digitales.
Ministerium für Infrastruktur und Digitales - Formulare zur Baugenehmigung
Gebühren (Kosten)
zwischen EUR 75,00 und 2.500
- Gebühr: 50,00 - 1875,00 Euro
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang des Prüfaufwands. Die Gebühr für den Vorbescheid ist bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr anzurechnen, soweit die Mindestgebühr für die Baugenehmigung nicht unterschritten wird.
Fristen
Sie können, nachdem Sie den Vorbescheid erhalten haben, inner-halb von 3 Jahren Ihren Bau mit einer gültigen Baugenehmigung beginnen.
Sie können eine Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr beantragen.
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich) bei Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendige Stellen.
Sie erhalten dann den Vorbescheid sowie einen Gebührenbe-scheid. Zahlen Sie die Gebühren