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Benennung als Prüfstelle (PSfF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Gebühren

  • Gebühr für Erstantrag auf Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

    Gebühr: Mindestens 1000,00 EUR, höchstens 3500,00 EUR. (Vorkasse: nein)

  • Gebühr für Änderung einer Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

    Gebühr: Mindestens 35,00 EUR, höchstens 525,00 EUR. (Vorkasse: nein)

  • Gebühr für Verlängerung einer Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

    Abgabe: Mindestens 500,00 EUR, höchstens 2000,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • 3 — 24 Monat(e)