Eine befristete Ausnahme für besondere experimentelle und technisch wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle beantragen
Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Gebühren
- Für diese Amtshandlung werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben. Die Berechnung der Gebührenhöhe erfolgt nach Zeitaufwand. Bei der Festsetzung der Gebührenhöhe wird für jede angefangene Viertelstunde ein Viertel des jeweiligen Stundensatzes erhoben:
- Für den mittleren Dienst: 14,80 EUR / Viertelstunde
- Für den gehobenen Dienst: 18,60 EUR / Viertelstunde
Gebühr: Mindestens 14,80 EUR, höchstens 18,60 EUR. (Vorkasse: nein)
Bearbeitungsdauer
- 1 — 12 Monat(e)
- Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von den beantragten Frequenzen ab. Sind die Frequenzen primär dem Amateurfunkdienst zugewiesen, ist die Bearbeitungszeit erheblich kürzer als bei Anträgen, bei denen die beantragten Frequenzen dem Amateurfunkdienst sekundär zugewiesen sind.