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Einschulungsuntersuchung vereinbaren

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.

Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Verfahrensablauf

  • Die Einschulungsuntersuchung findet ein Jahr vor Schulbeginn statt.
  • Der Untersuchungstermin wird Ihnen bekannt gegeben.
  • Die amtsärztliche Untersuchung wird in Ihrem Beisein durchgeführt.
  • Im Anschluss findet noch eine Beratung mit dem Arzt oder der Ärztin statt.

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

Voraussetzungen

  • Mindestalter 5 Jahre
  • Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
  • Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein

Erforderliche Unterlagen

Für die Untersuchung benötigen Sie

  • Untersuchungsheft (gelbes Heft)
  • Impfausweis
  • ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
  • wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte

Gebühren

keine

Bearbeitungsdauer

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird ein Termin für die Untersuchung vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.

Die Untersuchung dauert circa 30 Minuten.

Rechtsgrundlage(n)