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Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Der "Beratende Ingenieur" ist eine geschützte Berufsbezeichnung und bescheinigt seinem Träger oder seiner Trägerin besondere Merkmale.

Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen planen, konstruieren, prüfen, beraten und begutachten, überwachen und koordinieren die Ausführung baulicher Anlagen.

Sie sind dabei weisungsunabhängig, frei von Produkt-, Handels- und Lieferinteressen und verpflichtet, die Interessen ihrer Auftraggeber und Auftraggeberinnen wahrzunehmen. Dieser Schwerpunkt unterscheidet sie von anderen Dienstleistern im Bauwesen.

Wenn Sie als Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin tätig sein wollen, müssen Sie die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen. Die Liste wird von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt.

Als Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin sind Sie automatisch auch Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.
Beratende Ingenieure oder Beratende Ingenieurinnen  der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind dem Versorgungswerk für Ingenieure angeschlossen.

Zuständige Stelle

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen oder arbeiten in Sachsen-Anhalt
  • Sie dürfen die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ tragen
  • Sie haben mindestens 2 Jahre Berufserfahrung unmittelbar vor der Antragstellung
  • Sie haben die Fort- und Weiterbildungen abgeschlossen
  • Sie sind unabhängig und eigenverantwortlich tätig

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung
  • Amtlich beglaubigte Kopie/Abschrift über die Verleihung des akademischen Grades
  • Amtlich beglaubigte Kopie/Abschrift des vollständigen Prüfungszeugnisses
  • Beruflicher Werdegang ab Ingenieurabschluss
  • Nachweis der 2-jährigen praktischen Tätigkeit als Ingenieur
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung 
  • Nachweis der Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit (z. B. Gesellschaftervertrag)

Fristen

Keine.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Neben den beratenden Ingenieuren können auch bauvorlageberechtigte Ingenieure und Nachweisberechtigte für Standsicherheit, Sachverständige als Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt aufgenommen werden.

Auf den Internetseiten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt erhalten Sie umfassende Informationen dazu. Hier stehen Ihnen auch Anträge und Formulare zur Verfügung.