Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
Allgemeine Informationen
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt in der Gemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet ist.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Änderungsformular "Hundehaltung ändern oder abmelden"
- Versicherungspolice
Verfahrensablauf
Sie füllen das Formular "Hundehaltung ändern oder abmelden" aus und legen eine Kopie oder ein Scan (Anlage) der Versicherungspolice bei. Anschießend senden Sie das ausgefüllte Formular samt Anlange per E-Mail oder per Post an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle nimmt anschließend Kontakt mit Ihnen auf.
Hundehaltung ändern wegen HaftpflichtversicherungGebühren (Gebühren)
Die Änderung des Hundes im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt ist gebührenpflichtig (Nr. 66 Kostentarif 1.3.3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalts) in Höhe von 7€ - 20€.
Online-Formular: Hundehaltung ändern wegen Wechsel der Haftpflichversicherung
Datenschutzerklärung zur Nutzung dieses Onlineantrags
Sie haben die Möglichkeit, die Haltung von Hunden digital anzumelden, abzumelden oder umzumelden. Die digitale Antragsstellung wird über das CMS iKiss angeboten. Die erhobenen Daten während der Onlineantragsstellung im CMS iKiss werden nach 90 Tagen gelöscht.
Wenn Sie die digitale Antragstellung nutzen, werden folgende Daten temporär im CMS iKiss gespeichert:
Hundehaltung ummelden wegen Wechsel der Haftpflichtversicherung:
- Name, Anschrift des Hundehalters, freiwillige Angaben: Telefonnummer und e-Mailadresse
- Hunderasse, Geschlecht
- Name des Hundes
- Kennnummer des Transponders, Hundemarke
- Upload des Versicherungsscheins
- Versicherungsunternehmen
- Datum des Versicherungswechsels
Zugriff auf die Daten haben die Mitarbeiter des Sachgebiets Sicherheit und Ordnung sowie des Sachgebiets Kommunalabgaben, die OZG-Beauftragte der Stadt Zeitz, die Redaktion der städtischen Website, sowie die Betreiber der Website iKiss (KID Magdeburg GmbH und Advantic GmbH).
Ihre Daten werden im Anschluss gem. § 15 Abs.3 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) im zentralen Hunderegister Sachsen-Anhalt dauerhaft gespeichert. Entfällt der Grund der Datenerhebung (Hund verstorben oder abgegeben), werden die Daten im Hunderegister nach einem Jahr gelöscht, sofern kein Bissvorfall vorliegt. Eintragungen über Bissvorfälle oder sonstige Vorfälle, die zu einem Strafverfahren geführt haben, werden nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren, Eintragungen über sonstige Vorfälle nach Ablauf einer Frist von drei Jahren gesperrt.