Kindertagesbetreuung anmelden
Der "Antrag auf einen Betreuungsplatz" ist die Voranmeldung / Reservierung für einen Betreuungsplatz und zwingend notwendig, wenn Sie Ihr Kind einer städtischen Kindertageseinrichtung anvertrauen möchten.
Den Antrag auf einen Betreuungsplatz in einer städtischen Kindertageseinrichtung finden Sie am Ende der Seite.
Aufgrund der hohen Nachfrage empfehlen wir, den Antrag auf einen Betreuungsplatz zu stellen, sobald Sie wissen, wann die Eingewöhnung beginnen soll. Sie können den Antrag auch vor dem berechneten Geburtstermin stellen.
Wenn Sie Interesse an einer Kindertageseinrichtung in freier Trägerschaft haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtung.
Kindertageseinrichtungen in Zeitz
Allgemeine Informationen
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie mit einer Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin. Wir empfehlen, mehrere Kindertageseinrichtungen zu besuchen, damit Sie Ausweichoptionen haben, falls Ihre Wunscheinrichtung keine Plätze frei hat.
- Füllen Sie anschließend das Formular “Antrag auf einen Betreuungsplatz“ aus. Die Informationen benötigt die zuständige Stelle zwingend, um für Ihr Kind einen Platz in einer Kita vorzumerken. Mehrere Kinder melden Sie bitte einzeln an, ein Antrag pro Kind. Aufgrund der hohen Nachfrage empfehlen wir, den Antrag auf einen Betreuungsplatz zu stellen, sobald Sie wissen, wann die Eingewöhnung beginnen soll. Sie können den Antrag auch vor dem berechneten Geburtstermin stellen.
- Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, nimmt die zuständige Stelle Kontakt mit Ihnen auf und bespricht das weitere Vorgehen.
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Zuständige Stelle
Die Jugendämter des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt haben die Verantwortung dafür, dass Ihr Rechtsanspruch auf Betreuung auch erfüllt wird.
Die Anmeldung ist in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich geregelt. Sie erfolgt häufig in der jeweiligen Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten oder Hort).
Gebühren (Kosten)
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.