Luftsicherheitsprogramm für deutsches Luftfahrtunternehmen beantragen
Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung. Durch die Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung gelten seit dem 01.02.2024 neue Gebührenpflichten. Die Gebühr ist abhängig von der Größe des Luftfahrzeugs und von dem Inhalt des Luftsicherheitsprogramms.
Bearbeitungsdauer
- 2 — 6 Woche(n)
- Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.