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Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

ONLINE: Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe digital beantragen

Link zum OZG-Antragsservice Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe digital beantragen

Der Prozess "Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe" digital beantragen bietet Ehepaaren, die ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, die Möglichkeit, diese in einem deutschen Standesamt nachbeurkunden zu lassen. Diese Nachbeurkundung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei der Antragsstellung werden die notwendigen Informationen abgefragt, wie beispielsweise die persönlichen Daten beider Personen, sowie notwendige Unterlagen angefordert.

Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe steht folgenden Nutzergruppen zur Verfügung:

  • Die Antragsstellende Person muss über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen und in Deutschland geboren sein sowie einen Inlandswohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Zudem darf die Eheschließung nicht länger als 80 Jahre zurückliegen, da in diesem Fall die Fortführungsfristen abgelaufen sind.

Für die Antragsstellung ist die Authentifizierung über BundID (mit Identifikationsmittel Online-Ausweis) durch eine Person erforderlich.

Der Onlinedienst ist kostenpflichtig. Die Bezahlung beim Standesamt Zeitz erfolgt über Vorkasse. Der E-Payment-Service ist derzeit im Aufbau.

Bitte nutzten Sie für die Überweisung der Gebühren folgende Bankverbindung:

Sparkasse Burgenlandkreis
IBAN: DE 61 8005 3000 3200 0000 30
BIC: NOLADE21BLK
Verwendungszweck: 7710007284 / Name, Vorname des Antragsstellers

Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie einen Screenshot / Foto des Überweisungsauftrages hochladen (optional). Am Ende des Onlinedienstes besteht dazu die Möglichkeit.

Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsangehörige können überall auf der Welt heiraten.

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist grundsätzlich in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Land geltenden Gesetzen geschlossen wurde.

Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe dient die dort ordnungsgemäß ausgestellte Urkunde. Eine Verpflichtung, die Ehe in Deutschland registrieren zu lassen besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person, die im Ausland geheiratet hat, ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder sich gewöhnlich aufhält.

Ergibt sich auch hieraus keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Kontakt:
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245

Bei Wohnsitz im Ausland kann der Antrag auch über eine der deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden. Diese leitet dann die Unterlagen an das zuständige Standesamt weiter.

Voraussetzungen

Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
  • Personen, die ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und  die Ehe in Deutschland vor einer von der Regierung des Staates, dem einer der Eheschließenden angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form geschlossen haben (sog. Konsulatsehe)

Antragsberechtigte:

  • jeder Ehepartner
  • sind beide verstorben: deren Eltern oder deren Kinder

Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Dokumente und Unterlagen sind individuell und sollten daher für jeden Einzelfall geklärt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an das zuständige Standesamt.

Gebühren

  • Nachbeurkundung: 70,00 Euro
  • Ausfertigung der Eheurkunde: ein Exemplar: 10,00 Euro, jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro