Neu errichtete Amateurfunkstellen oder die dauerhafte Verlegung Ihrer Amateurfunkstellen melden
Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Gebühren
- Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der gestellten Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.
Gebühr: 18,50 EUR (Vorkasse: nein)
Bearbeitungsdauer
- 1 — 2 Woche(n)