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Verlängerung einer zugelassenen Sorte beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Gebühren

  • Für die Entscheidung über die Verlängerung einer Sortenzulassung fallen Kosten an. Die genauen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der BMELBGebV (Abschnitt 16: Saatgutverkehrsgesetz und Sortenschutzgesetz). Zahlungsweise: Überweisung

    Gebühr: 450,00 EUR (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • 2 Jahr(e)
    • Verlängerung ist zwei Jahre vor Zulassungsende zu beantragen. Über die Verlängerung wird mit Ende der Zulassung entschieden.