Verlängerung einer zugelassenen Sorte beantragen
Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Gebühren
- Für die Entscheidung über die Verlängerung einer Sortenzulassung fallen Kosten an.
Die genauen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der BMELBGebV (Abschnitt 16: Saatgutverkehrsgesetz und Sortenschutzgesetz).
Zahlungsweise: Überweisung
Gebühr: 450,00 EUR (Vorkasse: nein)
Bearbeitungsdauer
- 2 Jahr(e)
- Verlängerung ist zwei Jahre vor Zulassungsende zu beantragen. Über die Verlängerung wird mit Ende der Zulassung entschieden.