Zugang zu amtlichen Informationen bei den Behörden des Bundes beantragen
Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Gebühren
- Für die Bearbeitung werden je nach Aufwand Gebühren bis zur maximalen Höhe von 500,00 EUR erhoben.
Die Erteilung einfacher Auskünfte erfolgt kostenfrei.
Gebühr: Mindestens 0,00 EUR, höchstens 500,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Bearbeitungsdauer
- 0 — 4 Woche(n)
- Die angeforderten Informationen sollen Ihnen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Behörde. In der Regel bedeutet das: Spätestens 1 Monat, nachdem Sie die Information angefordert haben. Sollte das nicht möglich sein, sollen Ihnen die Gründe für die Verzögerung mitgeteilt werden.