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Zulassung einer neuen Pflanzensorte beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Gebühren

  • Die Antragsgebühr fällt einmalig je Verfahren an, die Register- und Wertprüfungsgebühr jeweils je Prüfungsjahr. Für zugelassene Sorten werden jährlich Überwachungsgebühren erhoben (Stichtag: 01. Januar). Die genauen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der BMELBGebV (Abschnitt 16: Saatgutverkehrsgesetz und Sortenschutzgesetz).

    Gebühr: Mindestens 5720,00 EUR, höchstens 23020,00 EUR. (Vorkasse: nein)