Eheurkunde Ausstellung beantragen
ONLINE: Eheurkunden digital beantragen
Link zum OZG-Antragsservice Eheurkunde digital beantragen
Der Prozess zur digitalen „Beantragung von Eheurkunden“ ermöglicht verheirateten Personen und Personen (mit berechtigtem Interesse) die Beantragung einer Eheurkunde beim registerführenden Standesamt. Dies gilt ebenfalls, wenn die Personen im Ausland geheiratet haben und die Eheschließung durch das ausgewählte Standesamt der Kommune nachbeurkundet wurde.
Die digitale Beantragung von Eheurkunden steht folgenden Nutzergruppen zur Verfügung:
- Eine Beantragung ist für natürliche Personen (Mindestalter 16 Jahre) und juristische Personen möglich.
Antragsberechtigt sind:
- die Ehepartner, sowie deren Vorfahren (Eltern, Großeltern etc.) oder Nachkommen (Kinder, Enkel etc., Mindestalter 16 Jahre).
- Personen, die eine schriftl. Vollmacht der vorgenannten Personen vorlegen.
- Personen, die ein rechtliches Interesse an der Erteilung der Urkunde glaubhaft machen (z.B. Erbschein, Schreiben des zust. Nachlassgerichtes oder einer anderen Stelle, die die Vorlage der Urkunde fordert). Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Die Authentifizierung kann über Bund ID (Online-Ausweis) erfolgen oder über den Upload eines Ausweisdokumentes (vorzugsweise Personalausweis). Juristische Personen können sich mittels ELSTER Unternehmenskonto authentifizieren.
Der Onlinedienst ist kostenpflichtig. Die Bezahlung beim Standesamt Zeitz erfolgt über Vorkasse. Der E-Payment-Service ist derzeit im Aufbau.
Bitte nutzten Sie für die Überweisung der Gebühren folgende Bankverbindung:
Sparkasse Burgenlandkreis
IBAN: DE 61 8005 3000 3200 0000 30
BIC: NOLADE21BLK
Verwendungszweck: 7710007284 / Name, Vorname des Antragsstellers
Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie einen Screenshot / Foto des Überweisungsauftrages hochladen (optional). Am Ende des Onlinedienstes besteht dazu die Möglichkeit.
ONLINE: Lebenspartnerschaftsurkunden digital beantragen
Link zum OZG-Antragsservice Lebenspartnerschaftsurkunden digital beantragen
Der Prozess zur „Beantragung von Lebenspartnerschaftsurkunden“ kann auch digital erfolgen. Er ermöglicht verpartnerten Personen und weiteren Personen (mit berechtigtem Interesse) die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde beim registerführenden Standesamt. Dies gilt ebenfalls, wenn die Personen im Ausland geheiratet haben und die Lebenspartnerschaft durch das ausgewählte Standesamt der Kommune nachbeurkundet wurde.
Die Beantragung von Lebenspartnerschaftsurkunden steht folgenden Nutzergruppen zur Verfügung:
- Natürliche Personen (Mindestalter 16 Jahre) und juristische Personen.
Antragsberechtigt sind:
- die verpartnerten Personen sowie deren Vorfahren (Eltern, Großeltern etc.) oder Nachkommen (Kinder, Enkelkinder etc., Mindestalter 16 Jahre).
- Personen, die eine schriftliche Vollmacht der vorgenannten Personen vorlegen.
- Personen, die ein rechtliches Interesse an der Erteilung der Urkunde glaubhaft machen (z.B. Erbschein, Schreiben des zust. Nachlassgerichtes oder einer anderen Stelle, die die Vorlage der Urkunde fordert).
Die Authentifizierung kann über Bund ID (Online-Ausweis) erfolgen oder über den Upload eines Ausweisdokumentes (vorzugsweise Personalausweis). Juristische Personen können sich mittels ELSTER Unternehmenskonto authentifizieren.
Der Onlinedienst ist kostenpflichtig. Die Bezahlung beim Standesamt Zeitz erfolgt über Vorkasse. Der E-Payment-Service ist derzeit im Aufbau.
Bitte nutzten Sie für die Überweisung der Gebühren folgende Bankverbindung:
Sparkasse Burgenlandkreis
IBAN: DE 61 8005 3000 3200 0000 30
BIC: NOLADE21BLK
Verwendungszweck: 7710007284 / Name, Vorname des Antragsstellers
Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie einen Screenshot / Foto des Überweisungsauftrages hochladen (optional). Am Ende des Onlinedienstes besteht dazu die Möglichkeit.
Allgemeine Informationen
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen, in dem Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod eines Ehegatten, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden, welche die entsprechenden Folgebeurkundungen beinhaltet.
Ein Nachweis über Ihre Eheschließung kann in folgenden Formen ausgestellt werden:
- deutsche Eheurkunde
- internationale (mehrsprachige) Eheurkunde
- beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt. Das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.
Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, das das Eheregister mit dem Eheeintrag führt. Das ist in der Regel das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: in Kopie)
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (im Original oder in Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen: einen Nachweis des rechtlichen Interesses (beispielsweise Erbschein, ein Schreiben des zuständigen Nachlassgerichts oder einer anderen Stelle, die die Vorlage der Urkunde fordert.)
Gebühren (Gebühren)
10,00 Euro für jede Erstausfertigung
5,00 Euro für jede weitere Ausfertigung derselben Urkunde im Rahmen derselben Anforderung