Inhalt

Geändertes Verfahren: Hortbetreuung für Kinder ab 01.08.2020 - Anmeldung bis spätestens 15.06.2020

Pressemitteilung der Stadt Zeitz vom 12.05.2020

Alle Eltern, deren Kinder dieses Jahr in die Schule kommen und ab dem 01.08.2020 einen Hort besuchen möchten, müssen vorab einen Vertrag abschließen. Dies gilt auch für alle Kinder, die bisher eine Kindertagesstätte besucht haben, da ihre Betreuungsverträge am 31.07.2020 für den Besuch einer Kindertageseinrichtung enden.

Da die Besuchersprechzeiten in der Stadtverwaltung zum Schutz gegen die Ausbreitung des Corona-Virus‘ bis auf weiteres eingestellt sind, möchte die Stadt Zeitz gemeinsam mit den Eltern die erforderlichen Verträge in diesem Jahr auf dem Postweg abschließen. "Normalerweise nutzen Eltern unsere regulären Öffnungszeiten sehr gerne, um Fragen zu stellen oder die Verträge gleich vor Ort abzuschließen", informiert Andrea Besser, Sachgebietsleiterin Kindertageseinrichtungen. "Da wir derzeit jedoch ausschließlich telefonisch beraten oder Termine nach vorheriger Absprache vereinbaren, möchten wir in diesem Jahr die Verträge vornehmlich postalisch abschließen."

Aus Kostengründen ist es leider nicht möglich, alle Eltern von einschulungspflichtigen Kindern direkt per Brief anzuschreiben. "Daher wenden wir uns an die breite Öffentlichkeit via Presse, Homepage, Michaelboten und natürlich Buschfunk", ergänzt Andrea Besser. "Soweit es geht, informieren wir die Eltern von Kita-Kindern über die Einrichtungen. Aber alle potentiellen Interessenten erreichen wir so natürlich nicht. Daher ist insbesondere der persönliche Hinweis von Bekannten oder Freunden viel wert."

Das Verfahren

Eltern finden am Ende dieser Seite das Formular "Hortbetreuung ab 01.08.2020" zum kostenfreien Download. Das Dokument dient zur Vorbereitung des Betreuungsvertrages. Eltern müssen es ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens zum 15.06.2020 an die Stadt Zeitz zurücksenden. Danach erhalten die Eltern ihren Betreuungsvertrag in dreifacher Ausfertigung. Alle drei Exemplare sind von den Eltern zu unterschreiben. Ein Exemplar behalten die Eltern. Die anderen zwei werden an die Stadtverwaltung zurückgeschickt oder direkt in einem verschlossenen Umschlag in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen. Das Verfahren wird noch einmal detailliert im Formular "Hortbetreuung ab 01.08.2020" beschrieben.

Rückfragen und Beratung

Die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes Kindertageseinrichtungen beantworten die Fragen von Eltern zum Formular und zu den Verträgen weiterhin sehr gerne telefonisch oder per E-Mail. Termine mit vorheriger Absprache sind auch möglich, allerdings in einem größeren Umfang leider nicht umsetzbar. Sollte es Erziehungsberechtigten nicht möglich sein, sich das Formular auszudrucken, helfen die Mitarbeiterinnen im Sachgebiet Kindertageseinrichtungen gerne weiter.

Kontakt Sachgebiet Kindertageseinrichtungen
Frau Besser: andrea.besser@stadt-zeitz.de    03441 - 83 379
Frau Hönicke: karin.hoenicke@stadt-zeitz.de   03441 - 83 368
Frau Selonke: jana.selonke@stadt-zeitz.de     03441 - 83 332

12.05.2020