Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 12.07.2012 | HAU1/0029/12 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz - 2. Fortschreibung für den Zeitraum 2012 - 2014 | V/STR/10/0826/12 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012 | V/STR/10/0809/12 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Schulbezirksverzichtssatzung für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz | V/STR/40/0823/12 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Straßenumbenennung nach Dr. Flörsheim | V/STR/40/0817/12 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Einleitungsbeschluss des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0773/12 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Vorstellung von Vorentwürfen für die Freiflächengestaltung Klosterkirchhof in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG öffentliches Grün/Baumschutz | V/STR/65/0810/12 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Biogasanlage Geußnitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | ![]() |
V/STR/65/0838/12 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2012 in der Stadt Zeitz | V/STR/32/0767/12 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2012:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) dürfen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz aus besonderen Anlass am
09. Dezember 2012,
16. Dezember 2012 und
23. Dezember 2012
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LöffZeitG LSA wird für den 16. Dezember 2012 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht. Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Rossmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.
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05.09.2012 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2012:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) dürfen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz aus besonderen Anlass am
09. Dezember 2012,
16. Dezember 2012 und
23. Dezember 2012
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LöffZeitG LSA wird für den 16. Dezember 2012 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht. Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Rossmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.
Abstimmungsergebnis:
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20.09.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2012:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) dürfen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz aus besonderen Anlass am
09. Dezember 2012,
16. Dezember 2012 und
23. Dezember 2012
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LöffZeitG LSA wird für den 16. Dezember 2012 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht. Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Rossmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.
Abstimmungsergebnis:
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27.09.2012 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR//32/0767/12 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Brunn (Fraktion Die Linke.): Folgende Antragstellung: Im Beschluss ist der letzte Absatz komplett zu streichen. Herr Hedrich (Vorsitzender der Fraktion ZfZ) schließt sich der Antragstellung an. Abstimmungsergebnis:
Ablehnung.
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/32/0767/2709/12: Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2012:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) dürfen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz aus besonderen Anlass am
09. Dezember 2012,
16. Dezember 2012 und
23. Dezember 2012
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LöffZeitG LSA wird für den 16. Dezember 2012 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht. Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Rossmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 14 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 12.07.2012 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 17 | Vergabe von Planungsleistungen grundhafter Ausbau der Tröglitzer Straße und Schützenstraße 1. BA ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr | V/STR/65/0814/12 | |||||||||||||||||||||||||||||||
N 18 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle | V/STR/63/0839/12 | |||||||||||||||||||||||||||||||
N 19 | (vertraulich) | V/STR/OB/0835/12 | |||||||||||||||||||||||||||||||
N 20 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 21 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||