Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 1.1 | Verpflichtung der sachkundigen Einwohner | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 07.05.2014 | ||||||||||||||||||
Ö 5 | Vorstellung und Genehmigung der Entwurfsplanung des "Brühl" zur Umgestaltung im ASO-Programm mündlich durch Ing.Büro Reinsberger | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung"(SAN),"Städtebaulicher Denkmalschutz"(STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"(ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 in den Haushaltsjahren 2014 bis 2017 unter Berücksichtigung der Haushaltssperren in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2017, Stand 31.07.2014 | VI/STR/63/0036/14 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Beschlussfassung über die Nachtragssatzung 2014 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | VI/STR/20/0040/14 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Feuerwehrsatzung | VI/STR/32/0044/14 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Kostensatzung Feuerwehr | VI/STR/32/0045/14 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2014 in der Stadt Zeitz | VI/STR/BM/0046/14 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2014:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass am
12. Oktober 2014
07. Dezember 2014
21. Dezember 2014
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 07. Dezember 2014 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht. Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.
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03.09.2014 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2014:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass am
12. Oktober 2014
07. Dezember 2014
21. Dezember 2014
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 07. Dezember 2014 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht. Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse. Abstimmungsergebnis:
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18.09.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 17 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2014:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass am
12. Oktober 2014
07. Dezember 2014
21. Dezember 2014
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 07. Dezember 2014 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht. Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse. Abstimmungsergebnis:
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25.09.2014 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 20 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/BM/0046/14 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/BM/0046/2509/14: Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2014:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass am
12. Oktober 2014
07. Dezember 2014
21. Dezember 2014
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 07. Dezember 2014 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht. Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Erstellung eines Nahverkehrskonzeptes für Zeitz | VI/STR/65/0035/14 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
Ö 13 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 14 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 15 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 16 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 07.05.2014 | ||||||||||||||||||
N 17 | Beauftragung von städtebaulichen Planungsleistungen zur Erarbeitung eines energetischen Quartierskonzeptes für das Quartier "Brühl" in Zeitz | VI/STR/63/0037/14 | |||||||||||||||||
N 18 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
N 19 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 20 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||