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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 03.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 1.1  
Verpflichtung der sachkundigen Einwohner      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 07.05.2014      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Vorstellung und Genehmigung der Entwurfsplanung des "Brühl" zur Umgestaltung im ASO-Programm mündlich durch Ing.Büro Reinsberger      
Ö 6  
Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung"(SAN),"Städtebaulicher Denkmalschutz"(STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"(ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 in den Haushaltsjahren 2014 bis 2017 unter Berücksichtigung der Haushaltssperren in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2017, Stand 31.07.2014  
Enthält Anlagen
VI/STR/63/0036/14  
Ö 7  
Beschlussfassung über die Nachtragssatzung 2014 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen  
Enthält Anlagen
VI/STR/20/0040/14  
Ö 8  
Feuerwehrsatzung  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0044/14  
Ö 9  
Kostensatzung Feuerwehr  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0045/14  
Ö 10  
Verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2014 in der Stadt Zeitz  
VI/STR/BM/0046/14  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2014:

 

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass am

 

              12. Oktober 2014

 

              07. Dezember 2014

 

              21. Dezember 2014

 

in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.

 

Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 07. Dezember 2014 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht.

Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.

 

   
    03.09.2014 - Bauausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2014:

 

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass am

 

              12. Oktober 2014

 

              07. Dezember 2014

 

              21. Dezember 2014

 

in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.

 

Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 07. Dezember 2014 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht.

Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    18.09.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2014:

 

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass am

 

              12. Oktober 2014

 

              07. Dezember 2014

 

              21. Dezember 2014

 

in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.

 

Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 07. Dezember 2014 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht.

Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    25.09.2014 - Stadtrat Zeitz
    Ö 20 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/BM/0046/14   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/BM/0046/2509/14:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2014:

 

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass am

 

12. Oktober 2014

 

07. Dezember 2014

 

21. Dezember 2014

 

in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.

 

Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 07. Dezember 2014 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht.

Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 11  
Erstellung eines Nahverkehrskonzeptes für Zeitz  
VI/STR/65/0035/14  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 13  
Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung      
Ö 14  
Allgemeine Anfragen      
N 15     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 16     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 07.05.2014    
N 17     Beauftragung von städtebaulichen Planungsleistungen zur Erarbeitung eines energetischen Quartierskonzeptes für das Quartier "Brühl" in Zeitz   VI/STR/63/0037/14  
N 18     Informationen aus den Fachbereichen    
N 19     Allgemeine Anfragen    
N 20     Schließung der Sitzung