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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg
Gremium: Ortschaftsrat Zangenberg
Datum: Di, 11.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Mehrzweckhalle Zangenberg,
Ort: Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 12.06.2018  
ORT1/0052/18  
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 7  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße im OT Zangenberg  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0785/18  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/ Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Abzweig Leipziger Straße 7b bis Einmündung Floßgrabenstraße in der Gemarkung Zangenberg.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Beleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Teil der Leipziger Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

 

 

   
    11.09.2018 - Ortschaftsrat Zangenberg
    Ö 7 - 
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/ Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Abzweig Leipziger Straße 7b bis Einmündung Floßgrabenstraße in der Gemarkung Zangenberg.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Beleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Teil der Leipziger Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

4

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    27.09.2018 - Bauausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/ Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Abzweig Leipziger Straße 7b bis Einmündung Floßgrabenstraße in der Gemarkung Zangenberg.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Beleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Teil der Leipziger Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    18.10.2018 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/ Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Abzweig Leipziger Straße 7b bis Einmündung Floßgrabenstraße in der Gemarkung Zangenberg.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Beleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Teil der Leipziger Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    25.10.2018 - Stadtrat Zeitz
    Ö 19 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0785/18   
   

 

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0785/2510/18:

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/ Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Abzweig Leipziger Straße 7b bis Einmündung Floßgrabenstraße in der Gemarkung Zangenberg.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Beleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Teil der Leipziger Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 8  
3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0794/18  
Ö 9  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Aufhebungssatzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 - Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0802/18  
Ö 10  
2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012  
Enthält Anlagen
VI/STR/OB/0745/18  
Ö 11  
Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 12     Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 12.06.2018    
N 13     Grundstücksangelegenheit   VI/STR/65/0800/18  
N 14     Grundstücksangelegenheit   VI/STR/65/0801/18  
N 15     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
N 16     Schließung der Sitzung