Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 12.06.2018 | ORT1/0052/18 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße im OT Zangenberg | VI/STR/65/0785/18 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/ Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Abzweig Leipziger Straße 7b bis Einmündung Floßgrabenstraße in der Gemarkung Zangenberg.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Beleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Teil der Leipziger Straße als Anliegerstraße klassifiziert.
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11.09.2018 - Ortschaftsrat Zangenberg | |||||||||||||||||||
Ö 7 - | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/ Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Abzweig Leipziger Straße 7b bis Einmündung Floßgrabenstraße in der Gemarkung Zangenberg.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Beleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Teil der Leipziger Straße als Anliegerstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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27.09.2018 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/ Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Abzweig Leipziger Straße 7b bis Einmündung Floßgrabenstraße in der Gemarkung Zangenberg.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Beleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Teil der Leipziger Straße als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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18.10.2018 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/ Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Abzweig Leipziger Straße 7b bis Einmündung Floßgrabenstraße in der Gemarkung Zangenberg.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Beleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Teil der Leipziger Straße als Anliegerstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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25.10.2018 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 19 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0785/18 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0785/2510/18: Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung/ Erweiterung der Beleuchtung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Abzweig Leipziger Straße 7b bis Einmündung Floßgrabenstraße in der Gemarkung Zangenberg.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Beleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Teil der Leipziger Straße als Anliegerstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014 | VI/STR/65/0794/18 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Aufhebungssatzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 - Gewerbebetrieb für Elektro- und MSR-Technik Zeitz Zangenberg - der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0802/18 | |||||||||||||||||
Ö 10 | 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012 | VI/STR/OB/0745/18 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 12 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 12.06.2018 | ||||||||||||||||||
N 13 | Grundstücksangelegenheit | VI/STR/65/0800/18 | |||||||||||||||||
N 14 | Grundstücksangelegenheit | VI/STR/65/0801/18 | |||||||||||||||||
N 15 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 16 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||