Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 17.04.2019 | BAU1/0035/19 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bestimmung der Stellvertretung für den Ausschussvorsitzenden und aktenkundige Belehrung der sachkundigen Einwohner zum KVG LSA §§ 32, 22, 34 | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Ausbau der Humboldtstraße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VII/STR/65/0035/19 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Humboldtstraße mit Abschnittsbildung zwischen Steinsgraben und Robert-Koch-Straße.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Erneuerung der Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung sowie den grundhaften Ausbau des Gehweges (Westseite).
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Humboldtstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
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16.10.2019 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Humboldtstraße mit Abschnittsbildung zwischen Steinsgraben und Robert-Koch-Straße.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Erneuerung der Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung sowie den grundhaften Ausbau des Gehweges (Westseite).
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Humboldtstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
geänderter Beschluss:
„Der Bauausschuss empfiehlt, die Erhebung der Straßenausbaubeiträge für den Ausbau der Humboldtstraße mit Abschnittsbildung zwischen Steinsgraben und Robert-Koch-Straße bis nach der Landtagswahl 2021 auszusetzen.“
Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:
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24.10.2019 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 12 - geändert beschlossen BESCHLUSS: VII/STR/65/0035/19 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0035/2410/19: Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Humboldtstraße mit Abschnittsbildung zwischen Steinsgraben und Robert-Koch-Straße.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Erneuerung der Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung sowie den grundhaften Ausbau des Gehweges (Westseite).
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Humboldtstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Die Aussetzung der Straßenausbaubeiträge bis zum Entscheid des Landtages Magdeburg – für maximal 2 Jahre – längstens bis 31.12.2021 wird beschlossen. Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:
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Ö 7 | Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 8 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 9 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 17.04.2019 | ||||||||||||||||||
N 10 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0034/19 | |||||||||||||||||
N 11 | Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 12 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||