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Tagesordnung - (Sonder-)Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses gemeinsam mit dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss  

Bezeichnung: (Sonder-)Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses gemeinsam mit dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 27.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2020 bis 2026
Enthält Anlagen
VII/STR/20/0102/19  
Ö 5  
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/0101/19  
Ö 6  
Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet "Stadtmitte Zeitz" - Beschluss zur Verlängerung des befristeten Abschlags von 20 %  
VII/STR/65/0159/20  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt,

die einmalige Gewährung einer vierwöchigen Zahlungsfrist zur Inanspruchnahme eines Abschlages von 20 % auf Ausgleichsbeträge gem. § 154 BauGB für Eigentümer von Grundstücken im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Stadtmitte Zeitz“, Satzungsbeschluss vom 21.10.1992, zuletzt geändert am 24.10.2001, die nachweislich ohne eigenes Verschulden kein dem Stadtratsbeschluss vom 12.09.2019 (VII/STR/63/0015/19) entsprechendes Angebot der Stadt Zeitz zur vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge erhalten haben und somit nicht die Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Abschlagangebotes von 20 % bei Zahlung bis 31.01.2020 hatten.

 

   
    27.02.2020 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt,

Die einmalige Gewährung einer vierwöchigen Zahlungsfrist zur Inanspruchnahme eines Abschlages von 20 % auf Ausgleichsbeträge gem. § 154 BauGB für Eigentümer von Grundstücken im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Stadtmitte Zeitz“, Satzungsbeschluss vom 21.10.1992, zuletzt geändert am 24.10.2001, die nachweislich ohne eigenes Verschulden kein dem Stadtratsbeschluss vom 12.09.2019 (VII/STR/63/0015/19) entsprechendes Angebot der Stadt Zeitz zur vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge erhalten haben und somit nicht die Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Abschlagangebotes von 20 % bei Zahlung bis 31.01.2020 hatten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    27.02.2020 - Stadtrat Zeitz
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0159/2702/20:

 

Der Stadtrat beschließt

die einmalige Gewährung einer vierwöchigen Zahlungsfrist zur Inanspruchnahme eines Abschlages von 20 % auf Ausgleichsbeträge gem. § 154 BauGB für Eigentümer von Grundstücken im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Stadtmitte Zeitz“, Satzungsbeschluss vom 21.10.1992, zuletzt geändert am 24.10.2001, die nachweislich ohne eigenes Verschulden kein dem Stadtratsbeschluss vom 12.09.2019 (VII/STR/63/0015/19) entsprechendes Angebot der Stadt Zeitz zur vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge erhalten haben und somit nicht die Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Abschlagangebotes von 20 % bei Zahlung bis 31.01.2020 hatten.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 7  
Schließung der Sitzung