Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 24.11.2020 | THE/0015/20 | |||||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Personalbesetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz vom 01.08.2021 bis 31.07.2022 | VII/STR/40/0364/21 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Brandschutztechnische Ertüchtigung der Grundschule Nonnewitz | VII/STR/40/0373/21 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Ausübung des Anhörungsrechts nach § 84 Abs. 2, KVG LSA durch Ortsbürgermeister gen. § 56a Abs. 6 KVG LSA | VII/STR/BM/0384/21 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Die Ortschaftsräte der einzelnen Ortschaften beschließen,
dass im Rahmen der Anhörung nach § 84 Abs. 2 KVG LSA der Ortsbürgermeister anstelle des Ortschaftsrates angehört wird solange ein Fall des § 56 a Abs. 1 KVG LSA vorliegt.
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27.04.2021 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||
Ö 8 - abgelehnt | |||||||||||||||||||
Beschluss: Die Ortschaftsräte der einzelnen Ortschaften beschließen,
dass im Rahmen der Anhörung nach § 84 Abs. 2 KVG LSA der Ortsbürgermeister anstelle des Ortschaftsrates angehört wird solange ein Fall des § 56 a Abs. 1 KVG LSA vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage ist damit abgelehnt. |
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17.05.2021 - Ortschaftsrat Pirkau | |||||||||||||||||||
Ö 6 - abgelehnt | |||||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
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18.05.2021 - Ortschaftsrat Nonnewitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - abgelehnt | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Ortschaftsräte der einzelnen Ortschaften beschließen,
dass im Rahmen der Anhörung nach § 84 Abs. 2 KVG LSA der Ortsbürgermeister anstelle des Ortschaftsrates angehört wird solange ein Fall des § 56 a Abs. 1 KVG LSA vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
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25.05.2021 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
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25.05.2021 - Ortschaftsrat Würchwitz | |||||||||||||||||||
Ö 6 - abgelehnt | |||||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||
N 10 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 11 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 24.11.2020 | ||||||||||||||||||
N 12 | Abstimmung zur Niederschrift der gemeinsamen Sonder-Ortschaftsratssitzung Kayna und Theißen am 31.03.2021 | ||||||||||||||||||
N 13 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 14 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||
Ö 15 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 16 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||