Tagesordnung - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 10.06.2021 | HAU/0018/21 | |||||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 5 | Wahl der Schiedspersonen | VII/STR/10/0425/21 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe auf dem Produkt/Konto 54710.785200 Investitionsnummer: 5471019001 – barrierefreier Umbau Bushaltestellen | VII/STR/65/0412/21 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Beitritt zum Rahmenvertrag Lärmkartierung 2022 | VII/STR/65/0413/21 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Übertragung der Aufgabe - Vergabe öffentlicher Aufträge auf die Gemeinsame Vergabestelle der Gemeinde Elsteraue - Interkommunale Zusammenarbeit | VII/STR/BM/0418/21 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VII/STR/OB/0414/21 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Beteiligungsbericht 2021 | VII/STR/OB/0423/21 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
1. Der Stadtrat nimmt den Beteiligungsbericht 2021 nach Erörterung gemäß § 130 Abs. 2 KVG LSA zur Kenntnis.
2. Der Oberbürgermeister hat die Einwohner der Stadt Zeitz in geeigneter Form über den Beteiligungsbericht zu unterrichten, § 130 Abs. 3 KVG LSA.
3. Der Beteiligungsbericht ist der Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises vorzulegen.
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15.07.2021 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt den Beteiligungsbericht 2021 nach Erörterung gemäß § 130 Abs. 2 KVG LSA zur Kenntnis.
2. Der Oberbürgermeister hat die Einwohner der Stadt Zeitz in geeigneter Form über den Beteiligungsbericht zu unterrichten, § 130 Abs. 3 KVG LSA.
3. Der Beteiligungsbericht ist der Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
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22.07.2021 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt den Beteiligungsbericht 2021 nach Erörterung gemäß § 130 Abs. 2 KVG LSA zur Kenntnis. 2. Der Oberbürgermeister hat die Einwohner der Stadt Zeitz in geeigneter Form über den Beteiligungsbericht zu unterrichten, § 130 Abs. 3 KVG LSA. 3. Der Beteiligungsbericht ist der Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||
N 12 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 13 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 10.06.2021 | ||||||||||||||||||
N 14 | Vergabe Planungsleistungen | VII/STR/65/0408/21 | |||||||||||||||||
N 15 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0409/21 | |||||||||||||||||
N 16 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||
Ö 17 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||
Ö 18 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 19 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||