Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 04.05.2022 | BAU/0024/22 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Vorstellung der Planung HW-Maßnahme Herzog-Moritz-Platz mündlich durch SG Öff. Grün/Baumschutz | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 94 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Errichtung eines Einfamilienhauses im Kühlen Grund in Rasberg - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0598/22 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Aufhebung des Aufhebungsbeschlusses des B-Planes Nr. 12 - An der Forststraße - und Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12-1 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0602/22 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
„Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 - An der Forststraße“ wird aufgehoben.
Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung im Bereich Elsterhang.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12-1 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
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29.06.2022 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
„Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 - An der Forststraße“ wird aufgehoben.
Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung im Bereich Elsterhang.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12-1 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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07.07.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
„Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 - An der Forststraße“ wird aufgehoben.
Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung im Bereich Elsterhang.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12-1 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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14.07.2022 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
„Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 - An der Forststraße“ wird aufgehoben.
Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung im Bereich Elsterhang.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12-1 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Verlegung der Bundesstraße B 180 im Bereich der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0614/22 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||
N 11 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 12 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 04.05.2022 | ||||||||||||||||||
N 13 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0604/22 | |||||||||||||||||
N 14 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||
Ö 15 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||
Ö 16 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 17 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||