Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 04.05.2022 | BAU/0024/22 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Vorstellung der Planung HW-Maßnahme Herzog-Moritz-Platz mündlich durch SG Öff. Grün/Baumschutz | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 94 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Errichtung eines Einfamilienhauses im Kühlen Grund in Rasberg - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0598/22 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Aufhebung des Aufhebungsbeschlusses des B-Planes Nr. 12 - An der Forststraße - und Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12-1 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0602/22 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Verlegung der Bundesstraße B 180 im Bereich der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0614/22 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
1. Der Stadtrat stimmt der Abstufung der B180 und der L 193 im Stadtgebiet Zeitz zu Gemeindestraßen und den daraus resultierenden Abstufungsvereinbarungen dem Grunde nach zu.
2. Der Oberbürgermeister wird insoweit beauftragt, die durch die LSBB übergebene Absichtserklärung und die Umstufungsvereinbarungen zu unterzeichnen.
3. Abweichende Regelungen zur Kostenaufteilung, der Feststellung zum tatsächlichen rückständigen Unterhaltungsaufwand etc. sind erforderlichenfalls durch die Vertragsbeteiligten gesondert auszuverhandeln und bedürfen einer gesonderten Beschlussfassung.
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29.06.2022 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Geänderter Beschluss:
1. Der Stadtrat stimmt der Abstufung der B180 und der L 193 im Stadtgebiet Zeitz zu Gemeindestraßen und den daraus resultierenden Abstufungsvereinbarungen dem Grunde nach zu.
2. Der Oberbürgermeister wird insoweit beauftragt, die durch die LSBB übergebene Absichtserklärung und die Umstufungsvereinbarungen zu unterzeichnen.
3. Die Stadt Zeitz übernimmt rückständigen Unterhaltungsaufwand im Bereich der aufzustufenden Straßen im Bereich der Gemeinde Elsteraue bis zu einem Betrag von 441.000 €, zu zahlen aus den eigenen Ausgleichsansprüchen.
Die Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer-Forst bzw. die Gemeinde Kretzschau übernehmen den Sportplatz Grana in ihre Gemarkung, die Stadt Zeitz übernimmt die L193/Albrechtstraße Höhe Südzucker ab Bahnübergang, zum einen bis zum Kreisel Grana, zum anderen bis zur Einfahrt Wiedemann.
Der Oberbürgermeister wird insoweit beauftragt, rechtsgeschäftliche Erklärungen zu entsprechenden Gebietsänderungen abzugeben.
Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:
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07.07.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Geänderter Beschluss: 1. Der Stadtrat stimmt der Abstufung der B180 und der L 193 im Stadtgebiet Zeitz zu Gemeindestraßen und den daraus resultierenden Abstufungsvereinbarungen dem Grunde nach zu.
2. Der Oberbürgermeister wird insoweit beauftragt, die durch die LSBB übergebene Absichtserklärung und die Umstufungsvereinbarungen zu unterzeichnen.
3. Die Stadt Zeitz übernimmt rückständigen Unterhaltungsaufwand im Bereich der aufzustufenden Straßen im Bereich der Gemeinde Elsteraue bis zu einem Betrag von 441.000 €, zu zahlen aus den eigenen Ausgleichsansprüchen.
Die Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer-Forst bzw. die Gemeinde Kretzschau übernehmen den Sportplatz Grana in ihre Gemarkung, die Stadt Zeitz übernimmt die L193/Albrechtstraße Höhe Südzucker ab Bahnübergang, zum einen bis zum Kreisel Grana, zum anderen bis zur Einfahrt Wiedemann.
Der Oberbürgermeister wird insoweit beauftragt, rechtsgeschäftliche Erklärungen zu entsprechenden Gebietsänderungen abzugeben. Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschlusstext:
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14.07.2022 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: 1. Der Stadtrat stimmt der Abstufung der B180 und der L 193 im Stadtgebiet Zeitz zu Gemeindestraßen und den daraus resultierenden Abstufungsvereinbarungen dem Grunde nach zu.
2. Der Oberbürgermeister wird insoweit beauftragt, die durch die LSBB übergebene Absichtserklärung und die Umstufungsvereinbarungen zu unterzeichnen.
3. Abweichende Regelungen zur Kostenaufteilung, der Feststellung zum tatsächlichen rückständigen Unterhaltungsaufwand etc. sind erforderlichenfalls durch die Vertragsbeteiligten gesondert auszuverhandeln und bedürfen einer gesonderten Beschlussfassung. Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||
N 11 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 12 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 04.05.2022 | ||||||||||||||||||
N 13 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0604/22 | |||||||||||||||||
N 14 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||
Ö 15 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||
Ö 16 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 17 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||