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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 24.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 29.11.2023  
BAU/0034/23  
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Zeitz-Ost - Kooperatives Stadtumbauverfahren Vorstellung zum Entwurfsstand durch Tobias Jacobs und Simone Plötzer, Timourou  
VII/STR/65/0995/23  
Ö 7  
Beitritt zum Verein „Lokale Aktionsgruppe Montanregion Sachsen-Anhalt Süd e.V.“ (LAG MRS e.V.)  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0968/23  
Ö 8  
Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103 – „Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser in der Steintorvorstadt in Zeitz“ – als Bebauungsplan der Innenentwicklung  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0989/23  
    VORLAGE
   

r die Flurstücke 306/6, 306/9, 306/12, 561 und 822 der Flur 44 der Gemarkung Zeitz wird gemäß dem in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Zeitz „Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser in der Steintorvorstadt in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Baurechtschaffung für die Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch.

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


 

   
    24.01.2024 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Für die Flurstücke 306/6, 306/9, 306/12, 561 und 822 der Flur 44 der Gemarkung Zeitz wird gemäß dem in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Zeitz „Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser in der Steintorvorstadt in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Baurechtschaffung für die Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch.

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    31.01.2024 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Flurstücke 306/6, 306/9, 306/12, 561 und 822 der Flur 44 der Gemarkung Zeitz wird gemäß dem in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Zeitz „Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser in der Steintorvorstadt in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Baurechtschaffung für die Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch.

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

Ö 9  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB Nr. 88 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0990/23  
Ö 10  
Zuwendungsbescheide in der Städtebauförderung für das Programmjahr 2023  
VII/STR/65/0999/24  
Ö 11  
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/0994/23  
Ö 12  
Beschlussfassung über die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/0992/23  
Ö 13  
Regenwassernutzungskonzept  
VII/STR/STR/1000/24  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Anfragen und Informationen      
N 15     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 16     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 29.11.2023    
N 17     Anfragen und Informationen    
Ö 18  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 19  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 20  
Schließung der Sitzung