Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen
Aktualisierung dieser Dienstleistung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
diese Dienstleistung befindet sich derzeit in Überarbeitung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle.
17.05.2023
Allgemeine Informationen
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Gebühren (Kosten)
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.