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Verlängerung des Vorbescheids beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

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Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Vorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Volltext

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Vorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Vorbescheides beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Vorbescheid um maximal ein Jahr verlängern.

Voraussetzungen

  • gültiger Vorbescheid (Vorbescheid gilt 3 Jahre)
  • Einhaltung der Verlängerungsfrist von 3 Jahren seit Ausstellung des Vorbescheides
  • die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert

Erforderliche Unterlagen

Vorbescheid (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke)

Frist

  • Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit des Vorbescheides. Diese beträgt 3 Jahre.
  • Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr möglich.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides stellen Sie im Online-Verfahren oder schriftlich.

Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:

Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Vorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.

Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Leisten Sie die Vorauszahlung.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.

Sie erhalten dann die Verlängerung des Vorbescheids sowie einen Gebührenbescheid.

Zahlen Sie die Gebühren.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.06.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt