Straßenreinigungsgebühr - Änderungen mitteilen
Allgemeine Informationen
Eine Änderungsanzeige bezüglich der Straßenreinigungsgebühr kann sich ergeben, wenn sich z.B. folgende Angaben ändern:
- Anschrift des Eigentümers
- Verwalterwechsel
- Namensänderung
- Wechsel des Eigentümers
Die Änderungsanzeige ist ganz einfach online möglich. Den Onlineantrag finden Sie auf dieser Seite.
Darüber hinaus haben Eigentümer die Möglichkeit eine Minderung der Straßenreinigungsgebühr zu beantragen. Das Formular zum Antrag finden Sie unter "Dokumente" auf dieser Seite.
Online-Formular: Straßenreinigungsgebühr - Änderungen zum Eigentümer oder der Verwaltung mitteilen
Verfahrensablauf
Nachdem Sie uns über die Änderungen bezüglich der Straßenreinigungsgebühr persönlich oder schriftlich informiert haben, werden diese eingearbeitet. Sie erhalten daraufhin einen Straßenreinigungsgebührenbescheid und/oder ein SEPA-Lastschrift-Mandat.
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer eines Grundstückes in der Gemarkung Zeitz, Zangenberg, Theißen.
Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, auf Verlangen die zur Festsetzung der Gebühren erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte zu erteilen (§ 11 Straßenreinigungsgebührensatzung).
Erforderliche Unterlagen
Für einen Verwalterwechsel:
- Eine Verwaltervollmacht
Für einen Eigentumswechsel:
- Grundbucheintragung, wenn dies nicht vorliegt,
- Kaufvertrag
Gebühren
Fristen
Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist vom Veräußerer und Erwerber der Stadt Zeitz innerhalb eines Monates schriftlich mitzuteilen (§ 11 Straßenreinigungsgebührensatzung).
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache: sofort
Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: zeitnah, sofern die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Rechtsgrundlagen
Satzung über Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz