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Kindertagesbetreuung anmelden

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Den Antrag auf einen Betreuungsplatz finden Sie am Ende der Seite.

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

Zuständige Stelle

Die Jugendämter des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt haben die Verantwortung dafür, dass Ihr Rechtsanspruch auf Betreuung auch erfüllt wird.

Die Anmeldung ist in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich geregelt. Sie erfolgt häufig in der jeweiligen Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten oder Hort).

Kindertageseinrichtungen in Zeitz

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Voraussetzungen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Gebühren (Kosten)

Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

Rechtsgrundlage


Antrag auf einen Betreuungsplatz

Daten des Kindes

Einrichtung und Betreuungsbedarf













Für einen Betreuungsbedarf von mehr als 8 Stunden täglich oder 40 Wochenstunden sind Gründe anzugeben.

Daten der Sorgeberechtigten


Wenn Sie eine Bestätigung per Mail erhalten möchten, dass wir Ihre Daten erhalten haben, geben Sie bitte nachfolgend eine Kontakt-Mailadresse an.

Datenschutzhinweis

Bitte beachten Sie vor absenden der Daten unsere Datenschutzerklärung.

Abweichend von der Datenschutzerklärung weisen wir Sie darauf hin, dass die von Ihnen gemachten Angaben zum Zweck der internen Bearbeitung und Auswertung auf unseren Servern gespeichert und nach einer Frist von 90 Tagen gelöscht werden. Eine Weitergabe Ihrer Informationen Dritte.


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