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Spielhallenerlaubnis beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Eine Erlaubnis ist ebenso nötig, wenn Sie ein Unternehmen betreiben und Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten.
Auch wenn Ihr Unternehmen der  Veranstaltung anderer Spiele dient, ist eine Erlaubnis erforderlich. 
Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.
 

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Stadt Zeitz.

Gebühren (Gebühren)

Für die Genehmigung zum Betrieb einer Spielhalle wird eine Gebühr von 2.000 € erhoben. Genehmigungen zur Aufstellung von Spielgeräten und Geeignetheitsbestätigungen zur Aufstellung von Spielgeräten sind mit weiteren Kosten verbunden.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis beantragen
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbemäßigen Betrieb einer Spielhalle)
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • Bestätigungen des Amtsgerichtes Halle (Saale) über Insolvenzen
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis über vollstreckungsportal.de
  • Auszug aus dem Handelsregister (bei juristischen Personen und anderen Gesellschaften)
  • Gesellschaftervertrag (bei Gesellschaften)
  • baurechtliche Erlaubnis
  • Mietvertrag oder Eigentümernachweis
  • Liste der aufzustellenden Spielgeräte
  • Sozialkonzept

Weitere Informationen

Spielhallenbetreiber müssen ein Sozialkonzept aufstellen, in dem Maßnahmen zur Vorbeugung vor Spielsucht oder Gegenmaßnahmen gegen diese enthalten sein müssen. Außerdem sind die zur Umsetzung dieser Maßnahmen zuständigen Personen zu benennen. Diese Personen sind regelmäßig zu schulen. Nachweise zur Umsetzung des Sozialkonzeptes sind der Genehmigungsbehörde vorzulegen. Die Genehmigungsbehörde hat das Recht, die Spielhalle während der Öffnungszeiten zu betreten, Auskünfte einzuholen und Geschäftsunterlagen einzusehen.

Spielhallenbetreiber müssen sich an das beim Regierungspräsidium Darmstadt betriebene Spielersperrsystem OASIS anschließen. Der Antrag wird elektronisch über https://hessendante.hessen.de/forms/findform?shortname=OasisSpielerSper&formtecid=3&areashortname=RPDA_III_34_SP gestellt. Spielwillige Personen in Spielhallen sind vorher anhand des OASIS-Systems zu überprüfen.

Spielhallen dürfen an Sonntagen sowie an den im Sonn- und Feiertagsgesetz Sachsen-Anhalt genannten Feiertagen und sonstigen Tagen mit erhöhtem Schutz nicht geöffnet werden. An Öffnungstagen gilt eine Sperrzeit von 3 bis 6 Uhr.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Zeitz Widerspruch eingelegt werden.