Hundehaltung abmelden
Allgemeine Informationen
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Gebühren (Gebühren)
Die Änderung des Hundes im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt ist gebührenpflichtig (Nr. 66 Kostentarif 1.3.3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalts) in Höhe von 7€ - 20€.
Online-Formular: Hund abmelden
Frist
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.