Hundehaltung ändern wegen Umzug
Allgemeine Informationen
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über eine Änderung der Anschrift unterrichten.
Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss dies darüber hinaus unverzüglich schriftlich der zuständigen Behörde mitteilen. Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt in der Gemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet ist.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Änderungsformular "Hundehaltung ändern oder abmelden"
Verfahrensablauf
Sie füllen das Formular "Hundehaltung ändern oder abmelden" aus und senden es per E-Mail oder per Post an die Zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle nimmt im Anschluss Kontakt mit Ihnen auf.
Online-Formular: Hundehaltung ändern wegen Umzug
Frist
Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Gebühren (Gebühren)
Die Änderung des Hundes im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt ist gebührenpflichtig (Nr. 66 Kostentarif 1.3.3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalts) in Höhe von 7€ - 20€.