Inhalt

Aussetzung der Vollziehung beantragt - Öffnung der Rahnestraße verzögert sich weiter

Pressemeldung der Stadt Zeitz vom 02.12.2022

Mitte September musste die Rahnestraße im Bereich zwischen Nicolaiplatz und Braustraße aufgrund eines eingestürzten Hauses bis auf weiteres voll gesperrt werden. Für Unternehmer, Händler sowie alle Zeitzerinnen und Zeitzer gilt die Straße als Lebensader zur Innenstadt, die durch den Einsturz nicht zur Nutzung zur Verfügung steht.

In den Folgewochen setzte die Stadt Zeitz alles daran, dass die Straße geräumt und wenn möglich, zumindest einseitig wieder freigegeben werden kann. Das Vorgehen ist dabei für die Verwaltung, unter Einhaltung gesetzlicher Fristen, klar definiert und sehr zeitaufwendig. Unter Einhaltung aller Fristen konnte die Stadt Zeitz bereits eine Ersatzvornahme, also den vollständigen Rückbau des Hauses mit der Nummer 14 umsetzen.

Jedoch ergaben sich daraus neue Probleme, denn gleichzeitig rückte die Statik des Nachbarhauses mit der Nummer 13 in den Fokus und die Stadt gab deshalb ein weiteres Statik-Gutachten in Auftrag.

Es lag zwar bereits eines für Hausnummer 14 und 13 vor. Jedoch konnte nur von außen begutachtet werden und deshalb haben wir ein weiteres zur Ergänzung in Auftrag gegeben, um gerichtsfeste Nachweise zu haben,

so Oberbürgermeister Christian Thieme.

Das Gutachten bestätigte den Verdacht und so begann das Prozedere wie bereits davor von neuem. Die Stadt stellte dem Eigentümer eine erlassene Verfügung zu, gegen welche er Wiederspruch erhob. Dieser hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung, so dass alles was im Bescheid festgelegt wurde, erst einmal nicht durchgeführt werden darf. Jedoch nutzte die Stadt die Möglichkeit und ordnete vorab eine sofortige Vollziehung an. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung hat sich der Eigentümer nunmehr allerdings per gerichtlichem Eilantrag gewehrt und die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragt.

Ohne diesen Eilantrag hätten wir die Ersatzvornahme, also den Abriss zeitnah durchführen können. Das Gericht hat uns angehalten, von der Umsetzung der Maßnahme abzusehen. Bis das Gericht alle Unterlagen gesichtet hat und eine rechtskräftige Entscheidung getroffen wurde, sind uns die Hände gebunden. Die Ersatzvornahme kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchgeführt werden. Das heißt auch, dass die Rahnestraße weiter gesperrt bleibt, was der Gutachter im Rahmen der Sicherheit empfohlen hat und die geplante Öffnung sich weiter verschiebt. Das ist bedauerlich, aber wir dürfen eben auch nicht gegen die gerichtlichen Vorgaben handeln,

erklärt Oberbürgermeister Christian Thieme zum derzeitigen Sachverhalt.

Jetzt muss auf die Entscheidung des Gerichts gewartet werden, jedoch ist nicht klar wie schnell diese erfolgt.

Autor: Lars Werner, Pressesprecher, 02.12.2022 
Quelle: Stadt Zeitz